Wie nun bekannt ist, hätte die Staatsanwaltschaft Rom ein Ermittlungsverfahren wegen des "Schießen am Bahnhof Termini"wo ein Polizist hat einen mit einem Messer bewaffneten Nicht-EU-Bürger verletzt1: für den ersten wäre eine schuldhafte Überschreitung des rechtmäßigen Waffengebrauchs vermutet worden, während der zweite, der ins Krankenhaus eingeliefert wurde, bereits wegen Drohungen und Widerstands gegen einen Amtsträger sowie wegen missbräuchlichen Tragens einer unsachgemäßen Waffe inhaftiert wäre, während erneut gegen ihn, der Streit um den versuchten Mord wäre hinfällig2.
Danach kam erwartungsgemäß medialer und politischer Aufruhr zur Verteidigung in fast allen geäußerten Meinungen des beteiligten Polizisten: Äußerungen wie "ein Land, das im Rückwärtsgang arbeitet", "hätte nicht untersucht werden dürfen", "Jetzt müssen Sie einen Anwalt bezahlen, während der andere auf Kosten der Bürger verteidigt wird", und andere mit ähnlichem Inhalt haben tatsächlich Platz gefunden, in den Worten, die von normalen Bürgern in den sozialen Medien geäußert werden, nach Meinung Führern in Talkshows, sogar von einigen Politikern in einigen ihrer Aussagen.
Lassen Sie uns anhand des oben Gesagten versuchen, Ordnung zu schaffen: Zunächst einmal wurde der Agent, der den Schuss abgeschossen hat, untersucht "Geschuldete Tat". Jede Tatsache, so klar sie in ihrer Dynamik und vielleicht auch menschlich „verständlich“ erscheinen mag, bedarf noch einer richterlichen Bewertung, die uns mit Sicherheit feststellen lässt, dass sie tatsächlich „regelkonform“ durchgeführt wurde. Und dies unabhängig davon, wer beteiligt ist: Die Tatsache, dass die Subjekte, die irgendwie die Schauspieler waren, in das, was journalistisch das "Verdächtigeregister" heißt, eingetragen sind, ermöglicht es ihnen, von einigen Garantien Gebrauch zu machen, die auf im Gegenteil, sie hätten die entsprechenden Verfahrenstätigkeiten nicht und würden sie gegebenenfalls durchführen.
Achtung: Dies bedeutet nicht, dass dies nicht "aufregen" oder, genau wie im vorliegenden Fall, keine öffentliche Empörung hervorrufen kann. Aber wie gesagt, um allen zu garantieren, ist es ein schmerzhafter, aber notwendiger Schritt.
Daher riskieren diejenigen, die Skandal schreien, irrezuführen und Fehlinformationen zu erzeugen, insbesondere wenn es um Politiker geht: Tatsächlich sollten sie sich von institutioneller Strenge leiten lassen und, wenn überhaupt, daran denken, dass sie diejenigen sein müssen, die so faire und gerechte Gesetze wie möglich schaffen, bestehende zu verbessern und Lücken zu schließen. Aber wie andere aktuelle Nachrichten gezeigt haben, scheinen sie es inzwischen oft vergessen zu haben.
Daß der Polizist "die Kosten seiner Verteidigung" tragen muss, ist auch hier zu klären und ggf. Gelegenheit zur Verbesserung des Geschehenen zu ergreifen, soweit dies notwendig und möglich ist, die diesbezügliche Gesetzgebung.
Was sieht letzteres vor?
Generell gilt, dass alle Bediensteten des öffentlichen Dienstes - also auch die Polizisten selbst -, wenn es richtig ist, dass sie im Rahmen eines Gerichtsverfahrens die für ihre Verteidigung nützlichen Geldmittel "vorwegnehmen" müssen, auch wahr ist, dass, wenn das Ergebnis von Sollten sie selbst "freigesprochen" werden, könnten sie die Regressklage gegen die Verwaltung ausüben, der sie angehören. Was im Falle einer Verurteilung natürlich nicht passieren würde.
Insbesondere für das Polizeipersonal gibt es diesbezüglich zwei Bestimmungen: Die erste mit fach- oder sektoralem Charakter ist Artikel 32 des Gesetzes vom 22 vom 1975. Mai 152 („Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Ordnung“), wonach
„In Verfahren gegen Beamte oder Bedienstete der öffentlichen Sicherheit oder Justizpolizei oder Soldaten des öffentlichen Sicherheitsdienstes wegen im Dienst erbrachter Tatsachen und im Zusammenhang mit der Anwendung von Waffen oder anderen Mitteln der körperlichen Nötigung kann die Verteidigung auf Antrag des Betroffenen durch der Staatsanwaltschaft oder durch einen Vertrauensmann des Interessenten. In diesem zweiten Fall werden die Verteidigungskosten vom Innenministerium getragen, mit Ausnahme der Entschädigung, wenn der Angeklagte für arglistige Handlungen haftet. Die Bestimmungen der bisherigen Gemeinden gelten zugunsten jeder Person, die auf rechtmäßigen Antrag eines Polizeiangehörigen Hilfe leistet..
Der zweite, breiter angelegt und allgemeiner Natur, da er, wie oben erwähnt, für alle Staatsbediensteten gilt, ist in Artikel 18 des Gesetzesdekrets Nr. 25, umgewandelt in 23 Gesetz Mai 1997, n. 135, (mit dem Titel "Erstattung von Prozesskostenhilfe"), in Anbetracht dessen
"Rechtskosten im Zusammenhang mit zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Haftungsurteilen, die gegen Bedienstete staatlicher Verwaltungen aufgrund von Tatsachen und Handlungen im Zusammenhang mit der Ausübung des Dienstes oder mit der Erfüllung institutioneller Verpflichtungen erhoben und mit einer Strafe oder Bestimmung abgeschlossen werden, die ihre Haftung, von den Verwaltungen, denen sie angehören, innerhalb der vom Staatsanwalt als übereinstimmend anerkannten Grenzen erstattet werden. Die betroffenen Verwaltungen können nach Anhörung des Staatsanwalts Vorschüsse auf die Erstattung gewähren, mit Ausnahme der Wiederholung im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung, die stellt die Verantwortung fest."
Hinzu kommt, dass für dieselben Personen, die der Staatspolizei angehören, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen des Präsidialdekret Nr. 51 vom 16. April 2009 („Umsetzung der Gewerkschaftsvereinbarung für die Zivilpolizei und der Konzertierungsmaßnahme für die Militärpolizeien, ergänzend zum Dekret des Präsidenten der Republik vom 11. September 2007, Nr. 170, betreffend die ordnungsmäßige Vierjahresfrist 2006-2009 und der wirtschaftliche Zweijahreszeitraum 2006-2007") und insbesondere in Art. 21 derselben, wo es heißt, dass
„(…)2. Unbeschadet der in Absatz 1 genannten Bestimmungen kann den Beamten oder Bediensteten der öffentlichen Sicherheit oder der Kriminalpolizei, die wegen dienstlicher Tatsachen ermittelt oder beschuldigt werden, die beabsichtigen, sich eines vertrauenswürdigen Freiberuflers zu bedienen, auf Antrag des Interessent die Summe von 2.500,00,-- für Rechtskosten, außer Regress, wenn am Ende des Verfahrens die Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers für vorsätzliches Fehlverhalten festgestellt wird..
Allerdings scheint es an kritischen Themen nicht zu mangeln, die gerade durch solche Ereignisse wieder ins Rampenlicht gerückt werden sollen. Und mal sehen, was sie sind.
Steht die Erstattung indessen zu Recht unter dem Vorbehalt, dass das Verfahren, auf das sie sich bezieht - dann mit einem rechtskräftigen Urteil oder einer sonstigen Bestimmung, die jede Haftung ausschließt - abgeschlossen ist, gegen den Arbeitnehmer wegen Handlungen gefördert worden ist oder Tatsachen im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung oder der Erfüllung institutioneller Verpflichtungen, andererseits scheint es, dass
„(…) Die Ablehnungen wurden mehrfach durch den fehlenden Zusammenhang zwischen der Tatsache und der Zustellung, die Nichtzurechenbarkeit des Verhaltens zu institutionellen Zwecken sowie die Nichterfüllung einer mit der öffentlichen Funktion verbundenen Aufgabe motiviert . Nicht selten beruhen diese Feststellungen auf den Ergebnissen eines Disziplinarverfahrens, das die Rechtssache betrifft, das mit der Verhängung einer Sanktion endete, die die Trennung der Verwaltung vom angeblichen Verhalten des Arbeitnehmers begründet.3.
Aber es gäbe noch mehr:
"Auf der einen Seite steht die besonders strenge und restriktive Auslegung des wörtlichen Inhalts der von der Verwaltung im Rahmen der Voruntersuchung getroffenen Regelungen, die teilweise durch Berufungsentscheidungen als Quelle früherer Ablehnungen unterstützt und viel häufiger durch die Urteile der Avvocatura des Staates. Tatsächlich beschränkt sich die Steuerverteidigungsbehörde nach ihrer Auffassung, die im Fall des Artikels 18 zwingend und im Fall der Einheitlichkeit in dem von 32 vorgeschrieben ist, oft nicht darauf, sich zur Angemessenheit des beantragten Betrags, der Höhe, sondern auch führt Bewertungen zur Zulässigkeit der Erstattung durch, die an debeatur und äußert sich mit lähmenden Aussichten für die verantwortlichen Entscheidungsträger, die häufig eine Vielzahl von Anträgen ablehnen, da einerseits ein drohender Steuerschaden droht und andererseits die anderen das Schild der Meinung der 'Staatsanwaltschaft. Das zweite kritische Element stellt gerade die fast unbestreitbare Berechnung des Betrags dar, der von der oben genannten Technischen Stelle durchgeführt wurde und dessen Betrag nicht selten und insbesondere in den schwerwiegendsten und komplexesten Fällen auf mehr als die Hälfte der vom Verteidiger bezifferter Betrag des Vertrauens".4
Kritisch ist auch, dass die „Erstattung“ nicht fällig wäre, wenn das Urteil mit einem Verjährungsbeschluss oder mit der zweifelhaften Formel nach § 530 Abs. 2 StGB abgeschlossen werden sollte Verfahren: Auch in diesem Punkt sollte man aufgrund des offensichtlichen Beweises eingreifen, dass, was das erste (die Verschreibung) betrifft, insbesondere wenn es interveniert, überhaupt nicht vom Angeklagten abhängt und dass, obwohl darauf verzichtet werden kann , dies geschieht in vielen Fällen überhaupt nicht, weil das Leiden, das es mit sich bringt, unendlich lange "vor Gericht" zu stehen (wie man sagt, "das Verfahren selbst ist eine Strafe").
Insofern wäre es in der Tat erforderlich, dass gerade in Vorfällen wie der vorliegenden im Interesse sowohl der beteiligten Polizeikräfte als auch der gesamten Bevölkerung (auch hier) die entsprechenden gerichtlichen Ermittlungen so schnell wie möglich abgeschlossen werden , andererseits sieht unser System zumindest theoretisch "Vorzugsspuren" vor, wenn es um bestimmte Straftaten geht: siehe die im sogenannten Roten Code aufgeführten).
Eine Regel, die natürlich für alle gelten sollte, die aber oft vernachlässigt wird: Denken Sie an die vielen Anträge auf Einreichung, die aus der umstrittenen Tatsache nach langer Zeit zu endgültigen Maßnahmen werden, und an die unzähligen Vorverhandlungen, die weit von dem vom Gesetzgeber gewollten "Filter", um unnötige Prozesse zu vermeiden, werden sie in den meisten Fällen auf bloße bürokratische Schritte reduziert (auch für Verfahren, die dann im Prozess genau und ohne Fakten enden), mit dem Offensichtlichen Konsequenzen, denen die Beteiligten unter verschiedenen Aspekten ausgesetzt sind (andererseits ist es kein Zufall, dass die Reform der Justiz und insbesondere des Strafverfahrens einer der Eckpfeiler des kürzlich erstellten National Recovery and Resilience Plan ist von unserer derzeitigen Regierung erhoben und der Europäischen Kommission vorgelegt, um einen Teil der Mittel zu erhalten, die im Rahmen des EU-Programms der nächsten Generation bereitgestellt werden, um die Pandemiekrise zu bewältigen, die, in diesen langen Monaten hat es die Welt schockiert).
Aus dieser Perspektive erscheint andererseits die immer dringender gewordene und unvermeidlich gewordene Notwendigkeit, in die zivilrechtliche Haftung von Richtern eingreifen zu müssen, weil wir heute allgemein zu oft Zeugen von Menschen werden, die sich bereits voreingenommen wiederfinden ein Verbrechen in Serie zu begehen, weil es vielleicht früher nach einer "Bewährungsstrafe" in Freiheit gehalten wurde, deren Institution offensichtlich im Laufe der Zeit missbraucht wurde: als Ergebnis sollte man sich daran erinnern, dass der Richter eine Ermessensentscheidung getroffen hat seinerseits aufgefordert, zu entscheiden, dass es selbstverständlich ist oder sein sollte, wenn er eine falsche Einschätzung vorgenommen hat, zu antworten: insbesondere in den schwerwiegendsten Fällen.
Wenn wir jedoch auf den fraglichen Fall zurückkommen und die Argumentation auf alle anderen ähnlichen Fälle ausdehnen, die passiert sind und die leider auch weiterhin passieren werden (solange sich zumindest nichts ändert), wäre es genauso eine ordentliche Handlung, die man beginnt, auch die Gründe zu untersuchen, warum Untertanen wie der in Termini angehaltene unter den genannten Umständen mit einem Messer in der Hand die Straße entlang gehen können.
Wie es scheint, ist er tatsächlich "Er hatte sich bereits für einige Episoden verantwortlich gemacht, die seine soziale Gefährlichkeit angedeutet hatten: In der Vergangenheit hatte er einige heilige Statuen in einigen Kirchen in Rom beschädigt und dann den Polizisten eine Hasshaltung gegenüber der christlichen Religion gezeigt.".
Auch im April 2020 offenbar "er war mehrmals auf dem Petersplatz überrascht und wegen Widerstands und Bedrohung eines Amtsträgers denunziert worden sowie wegen eines Verstoßes gegen ein religiöses Bekenntnis und wurde im Juni dieses Jahres erneut wegen Beschädigung und Verletzungen angezeigt, da er für das Werfen von Flaschen auf das Islamische Zentrum in der Via San Vito in Rom verantwortlich war; Umstand, in dem auch der Imam verletzt wurde.
Schwierigkeiten bei der Zuweisung der Staatsangehörigkeit aufgrund des nicht abgeschlossenen Anerkennungsverfahrens bei den konsularischen Behörden von Gambia, der Elfenbeinküste, Nigeria und Ghana traten bei der Position des ausländischen Staatsbürgers auf, der auf italienischem Territorium irregulär ist die das Ausweisungsverfahren gegen ihn nicht vollziehbar machten"5.
Wird die Politik neben "dem Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten" wirklich etwas bewegen und konkrete Regulierungsreformen durchführen?
Für die Nachwelt (hoffentlich aber nicht zu viel Nachkommenschaft) der beschwerliche Satz.
1 Siehe unter vielen, https://www.ilgiornale.it/news/cronache/spara-ghanese-armato-bloccarlo-indagato-poliziotto-1956785.htmloder https://roma.corriere.it/notizie/cronaca/21_giugno_22/spari-termini-poli....
3 "Der Polizist und die Gerichtsgebühren", S. 11, SILP-Magazin.
4 "Der Polizist und die Gerichtsgebühren", S. 10, SILP-Magazin.