Die fortwährende Bombardierung von Schulen und Krankenhäusern in laufenden Konflikten: die UN-Resolution Nr. 2286 2016 3 letzten Mai

(Di Marco Valério Verni)
24/08/16

Der jüngste Bombenanschlag auf ein Krankenhaus im Jemen (insbesondere das von Abs, in der nordöstlichen Provinz Hajja, 130 km von der Hauptstadt Sanaa entfernt – Foto), das von Ärzten ohne Grenzen geleitet wird, bei dem sie ihr Leben verloren oder verletzt wurden ( (manchmal sogar in ernsthafter Weise) mehrere Dutzend Menschen, hat die Kontroverse - in Wirklichkeit nie ruhend - über die Nichtbeachtung der Regeln des Völkerrechts und des humanitären Völkerrechts wiederbelebt, die im Konfliktfall Angriffe auf Schulen und zivile Vermögenswerte verbieten und vor allem Gesundheitseinrichtungen.

In gewisser Weise ist es entmutigend, aber nicht überraschend, dass dies trotz der x-ten und jüngsten Resolution der Vereinten Nationen geschah, die in der Sitzung des Sicherheitsrats am 3. Mai (Nr. 2286 von 2016) genau im Anschluss an die wachsende Zahl erlassen wurde ähnlicher Episoden in den letzten Jahren („Tief besorgt dass es trotz dieser Verpflichtungen zu Gewalttaten, Angriffen und Drohungen gegen medizinisches und ausschließlich mit medizinischen Aufgaben beschäftigtes humanitäres Personal, deren Transportmittel und Ausrüstung sowie gegen Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen kommt").

Unter Berufung auf die vier Genfer Konventionen von 1949 und deren Zusatzprotokolle von 1977 und 2005 bekräftigte es den umfassenden Schutz der Gesundheitsposten und des für die Behandlung und Betreuung der Verwundeten eingesetzten Personals („... sowie das einschlägige Völkergewohnheitsrecht zum Schutz von Verwundeten und Kranken, medizinischem Personal und humanitärem Personal, das ausschließlich medizinische Aufgaben wahrnimmt, seiner Transportmittel und Ausrüstung sowie Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen und der Verpflichtung der Parteien dazu Bei bewaffneten Konflikten muss das humanitäre Völkerrecht unter allen Umständen respektiert und gewährleistet werden.“) und die Einstufung des damit verbundenen Verhaltens als Kriegsverbrechen, das unter Verstoß gegen die oben genannten Übereinkommen begangen wurde („… unter Hinweis darauf, dass nach internationalem Recht Angriffe vorsätzlich gegen Krankenhäuser und Orte, an denen Kranke und Verwundete gesammelt werden, sofern es sich nicht um militärische Angriffe handelt Ziele sowie Angriffe, die vorsätzlich gegen Gebäude, Material, medizinische Einheiten sowie Transportmittel und Personal unter Verwendung der Erkennungszeichen der Genfer Konventionen im Einklang mit dem Völkerrecht gerichtet sind, sind Kriegsverbrechen“).

Es ist jedoch nicht zu übersehen, dass in dieser Entschließung immer auf eine der Voraussetzungen verwiesen wird, die die oben genannte „Immunität“ gewährleisten oder gewährleisten sollen: d. h. dass die oben genannten Strukturen und das dazugehörige Personal ausschließlich für die oben genannte „Immunität“ eingesetzt werden Aktivitäten (Pflege und Hilfe für Verwundete und Kranke: „...ausschließlich mit ärztlichen Aufgaben beschäftigt„oder nochmal“Abrufen dass nach dem humanitären Völkerrecht Personen, die medizinische Tätigkeiten ausüben, nicht zu Handlungen oder Arbeiten gezwungen werden dürfen, die den Regeln der medizinischen Ethik oder anderen medizinischen Regeln zum Wohle der Verwundeten und Kranken zuwiderlaufen”: siehe die hierzu bereits gemachten Überlegungen zu dieser Veröffentlichung al Link), sowie die Anbringung der in den oben genannten Übereinkommen vorgesehenen „Ad-hoc“-Unterscheidungszeichen (..."erinnern auch die Verpflichtungen in Situationen bewaffneter Konflikte in Bezug auf die Verwendung und den Schutz der Unterscheidungszeichen gemäß den Genfer Abkommen von 1949 und gegebenenfalls deren Zusatzprotokollen").

Inhalte, die in der betreffenden Entschließung dargelegt werden und die mittlerweile als selbstverständlich angesehen werden sollten, auch aufgrund der immer stärkeren Verbreitung, die das humanitäre Völkerrecht in den letzten Jahren in allen Bereichen (militärisch und anderswo) charakterisiert hat, die aber, Offensichtlich wird es weiterhin oft ignoriert, da es – bis auf den Punkt – oft für die Nutzung und Nutzung der stärksten oder bequemsten Situationen zum „Heiraten“ in einem bestimmten historischen und politischen Moment interpretiert wird.

Abgesehen von all diesen Überlegungen sind die Daten, die aus dem letzten Jahresbericht (Dezember 2015) des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über Kinder in bewaffneten Konflikten hervorgegangen sind, auf jeden Fall alarmierend und dokumentieren mehr 1.500-Folgen allein im Jahr 2014 kam es zu Anschlägen oder der Nutzung von Schulen und Krankenhäusern für militärische Zwecke. Insbesondere stellte sich heraus, dass:

  1. In Afghanistan sind 163 Schulen und 38 Gesundheitseinrichtungen betroffen

  2. In Syrien wurden 28 Krankenhäuser und 50 Schulen bombardiert und weitere 9 Schulen für militärische Zwecke genutzt

  3. Im Jemen wurden 92 Schulen von Soldaten und Kämpfern besetzt

  4. Im Südsudan kam es zu sieben Angriffen und 7 militärischen Besetzungen von Schulen

  5. 543 Vorfälle von Angriffen auf Schulen in Palästina und drei Schulgebäude in Israel wurden dokumentiert.

  6. Im Nordosten Nigerias wurden zwischen 338 und 2012 2014 Schulen zerstört oder beschädigt.

 Es bleibt zu hoffen, dass die Hoffnungen der oben genannten Resolution nicht unbeantwortet bleiben, wenn sie die Staaten dazu aufruft, diejenigen zu verfolgen und zu bestrafen, die Verstöße gegen die Normen des humanitären Völkerrechts (und gegen dasselbe nationale Recht, dem sie unterworfen sind) begehen gehören: "Drängen Die Staaten müssen sicherstellen, dass Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Zusammenhang mit dem Schutz von Verwundeten und Kranken, medizinischem Personal und humanitärem Personal, das ausschließlich medizinischen Aufgaben nachgeht, ihrer Transportmittel und Ausrüstung sowie Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen in bewaffneten Konflikten nicht begangen werden bleiben ungestraft, Bekräftigung die Notwendigkeit, dass die Staaten sicherstellen, dass die Verantwortlichen nicht ungestraft agieren und dass sie vor Gericht gestellt werden, wie in den nationalen Gesetzen und Verpflichtungen des Völkerrechts vorgesehen„): Dies würde von Zeit zu Zeit die Einrichtung unparteiischer Untersuchungskommissionen voraussetzen, deren Aufgabe es ist, die Entwicklung der angeklagten Ereignisse und die entsprechenden Verantwortlichkeiten festzustellen, denn wenn es wahr ist, können die fraglichen Bombenanschläge manchmal auf einen Fehler zurückzuführen sein In anderen Fällen können sie auch absichtlich erfolgen, um Ziele zu treffen, die offenbar Zivilisten sind oder, wie in diesem Fall, zu medizinischen Zwecken dienen, aber von Terroristen und/oder gegnerischen Kombattanten als Versteck oder Schutzschild genutzt werden, wie auch die oben genannten Daten belegen .

(Bild: Al Masirah TV)