Der italienische Verband für Betriebssicherheit (AISS), FederTerziario und die UGL Civil Safety Federation gaben die Unterzeichnung eines außerordentlichen Sektorprotokolls bekannt, das am 24. Juni 2024 stattfand. Diese Vereinbarung stellt einen bedeutenden Schritt für die Arbeitnehmer in diesem Sektor dar und führt wichtige Innovationen ein.
Der Auftrag richtet sich an ein breites Spektrum an Betreibern im Sicherheitsbereich. Dazu gehören kommerzielle Geheimdienst- und Ermittlungsinstitutionen, Agenturen, die Informationen durch Bulletins und öffentliche Aufzeichnungen bereitstellen, sowie solche, die Cybersicherheitsdienste anbieten. Darüber hinaus sind auch Kontrolltätigkeiten für Shows, Unterhaltung, Messen und kommerzielle Veranstaltungen sowie Sicherheits- und Passivverwahrungsdienste zum Ziel. Weitere beteiligte Unternehmen sind solche, die im Bereich der zusätzlichen Sicherheitsdienste tätig sind, darunter Concierge-, Verwahrungs-, Empfangs-, Assistenz-, Empfangs- und Personenstrommanagementunternehmen. In den Vertrag einbezogen sind auch Unternehmen, die unbewaffnete Sicherheit bei Sportveranstaltungen (Ordner) und anderen Veranstaltungen bieten, sowie solche, die sich auf Messestände und Aufbauten für Shows, Konzerte, Messen, Konferenzen und Tagungen spezialisiert haben.
Neuigkeiten für Arbeitnehmer
Die Vereinbarung sieht die Auszahlung eines EINMALIGEN Betrags und zukünftige Gehaltserhöhungen ab dem 1. Januar 2025 vor. Anlässlich des Gehalts im Juli 2024 erhalten die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Protokolls (24. Juni 2024) gültigen Arbeitnehmer einen EINMALIGER Betrag, differenziert nach den verschiedenen Vertragsstufen. Die Beträge, berechnet auf Basis der Dienstzeit vom 1. Juni 2020 bis 30. Juni 2024, betragen:
Stufe 1: 15,00 €
Stufe 2: 25,00 €
Stufe 3: 40,00 €
Stufe 4: 50,00 €
Stufe 5: 75,00 €
Stufe 6: 80,00 €
Stufe 7: 90,00 €
Die EINMALIGEN Beträge sind für Arbeitnehmer mit untergeordneten Verträgen bestimmt, darunter Teilzeit-, Vollzeit-, befristete, unbefristete und Auszubildende. Sie werden auch für Urlaubszeiten und andere Genehmigungen berechnet. Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem 24. Juni 2024 oder bei Folgeüberlassungen fallen sie jedoch nicht an, auch nicht vor der eigentlichen Auszahlung. Bei Teilzeitbeschäftigten oder solchen, die nach Juni 2020 eingestellt wurden, richten sich diese Beträge nach der Betriebszugehörigkeit und der tatsächlichen Arbeitszeit. Sie sind pauschal und für Abfindungszwecke nicht sinnvoll und unterliegen einer gesonderten Besteuerung.
Gehaltserhöhung
Ab der Gehaltsabrechnung vom Januar 2025 sieht das Protokoll Gehaltserhöhungen gemäß der folgenden Tabelle vor:
Gemälde: von 1.840,00 € bis 1.865,00 €
Stufe 1: von 1.632,00 € bis 1.645,00 €
Stufe 2: von 1.438,00 € bis 1.440,00 €
Stufe 3: von 1.320,00 € bis 1.340,00 €
Stufe 4: von 1.197,00 € bis 1.280,00 €
Stufe 5: von 1.123,00 € bis 1.195,00 €
Mit der Erneuerung des CNEL-Codes (HV40) des National Collective Labour Agreement (CCNL) werden die Stufen 6 und 7 durch neue Stufen ersetzt, die derzeit definiert werden.
Zukunftsperspektiven
Die Verhandlungen über die Erneuerung des CCNL werden fortgesetzt mit dem Ziel, bis Dezember 2024 Lösungen im Einklang mit den Bestimmungen des außerordentlichen Protokolls zu finden.