Die Catania NOE carabinieri beschlagnahmen die illegale Deponie Maxi in einem Gebiet, das landschaftlichen Beschränkungen unterliegt

(Di Arma dei Carabinieri)
03/06/19

In Fortsetzung der im April letzten Jahres in der Region Comiso eingeleiteten Untersuchungen haben die Carabinieri der NOE von Catania die gezielte Inspektionstätigkeit im Abfallwirtschaftssektor abgeschlossen, die auf nationaler Ebene vom Carabinieri-Kommando für geplant wurde Umweltschutz: Fund und Beschlagnahme einer großen illegalen Deponie inerter Materialien in einem Gebiet, das landschaftlichen Beschränkungen in Muraglia di Comiso unterliegt.

Nach ersten Erhebungen wurde festgestellt, dass diese Deponie eine Fläche von über 3.000 Quadratmetern hat. und eine Höhenentwicklung von ca. 15 m. Die illegale Verbringung, die sicherlich in den letzten Jahren stattgefunden hat, und die damit verbundene Stilllegung von über 45.000 Kubikmetern wurde daher geschätzt. von Zuschlagstoffen und verschiedenen zementären Materialien.

Bei den ersten Kontrollen stellte sich heraus, dass die Verwaltung der Deponie in völliger Missbräuchlichkeit erfolgte und es an einer entsprechenden Genehmigung mangelte.

ARPA-Mitarbeiter aus Ragusa wurden zum sofortigen Eingreifen gerufen und führten erste Probenahmen der gefundenen Materialien durch, um deren genaue Typologie festzustellen.

Der betreffende Bereich und alle vorhandenen Abfälle wurden beschlagnahmt.

Die Bestimmung wurde vom GIP des Gerichts von Ragusa auf parallelen Antrag des Magistrats, der die Ermittlungsakte besitzt, bestätigt.

Das ohnehin schon sehr schwerwiegende Bild der Umweltschäden, die durch die illegalen Aktivitäten in Muraglia verursacht werden, verschlechtert sich weiter. Nachdem der große illegale Steinbruch im vergangenen April beschlagnahmt worden war, stellte sich heraus, dass ein Teil des riesigen Aushubs heute als illegale Deponie genutzt wurde, was einen weiteren schweren Schaden für die Umwelt und das Landschaftserbe der Region zur Folge hatte.

Die Eigentümer des Gebiets wurden bei der Justizbehörde wegen unerlaubter Abfallentsorgung (illegale Mülldeponie), der Durchführung von Arbeiten an Vermögenswerten mit landschaftlichen Einschränkungen ohne die vorgeschriebene Genehmigung, zur Entstellung und Zerstörung von Naturschönheiten angezeigt.