Wer schützt italienische Handelsschiffe vor Piraten?

(Di Tiziano Ciocchetti)
05/08/20

In den letzten Jahren hat das Phänomen der Piraterie im Golf von Guinea im westlichen Teil Afrikas wieder zugenommen. Am Horn von Afrika begannen die Piratenangriffe im Jahr 2005 und erreichten 2012 ihren Höhepunkt. Danach begann das Phänomen in diesem Gebiet zu schwinden.

Handelsschiffe sind häufig Gegenstand von Versuchen, mit bewaffneten Personen beladene Boote (oft auch mit RPG-7-Raketenwerfern) zu besteigen, die entschlossen sind, die Fracht und die Besatzung zu beschlagnahmen, um von der Reederei ein Lösegeld zu verlangen.

Seit Jahren befördern Reeder bewaffnetes Zivilpersonal, um die Sicherheit der Besatzungen und der beförderten Fracht zu gewährleisten.

In Bezug auf die nationale Situation teilt uns Claudio Verzola, Leiter der Außenbeziehungen der AISS (Italienische Vereinigung für subsidiäre Sicherheit), mit, dass die Ausweitung des Übergangsregimes in Artikel 30 Absatz 5 des Gesetzesdekrets Nr. 5 von 107, umgewandelt durch Gesetz Nr. 2011 von 130, in Bezug auf die Anforderungen an die Berufsausbildung, die Sicherheitspersonal für die Erbringung von Diensten zur Bekämpfung der Piraterie auf See benötigt.

Lass uns in Ordnung gehen. Angesichts der hohen Häufigkeit von Angriffen begannen die Reeder 2011, Schutz bei der Marine zu suchen, die antwortete, dass die Reeder ziviles bewaffnetes Personal hätten einsetzen müssen, wenn nicht genügend Personal vorhanden gewesen wäre. Mit den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 107 von 2011 scheint das Parlament diese Möglichkeit anzuerkennen, und es werden Regeln erlassen, nach denen es möglich ist, sich an ein Überwachungsinstitut zu wenden, das Dienstleistungen im Bereich der maritimen Sicherheit erbringt.

Mit dem Gesetzesdekret 107 wird das "duale Schutzsystem" eingeführt, das es den Reedern ermöglicht, Schiffe und Besatzungen durch den Einsatz italienischer Marineschützen zu schützen, und im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit alternativ private Sicherheitskräfte per Dekret. Anti-Piraterie.

Die ersten Probleme treten jedoch bereits auf: Um auf Schiffen mit Pirateriebekämpfung eingesetzt werden zu können, müssen Bürgerwehrleute spezielle Kurse in den qualifizierten Strukturen der Marine und des Hafenmeisteramtes durchführen und eine Abschlussprüfung in Rom ablegen.

Die oben genannten Schulungskurse, die bereits im Ministerialdekret 159 von 2009 vorgesehen sind, wurden von der Marine und dem Hafenmeisteramt nur einmal im Jahr 2016 verboten. Aufgrund der strengen Regeln für den Zugang von Zivilpersonal zu ihren Zentren von Ausbildung waren die Kurse für die Berufsverbände der privaten Sicherheitsinstitute unpraktisch. Es ist daher erforderlich, abweichend gemäß Art. 5, Absatz 5 des Gesetzesdekrets 107.

Auf diese Weise konnten die autorisierten Überwachungsinstitute diese Art von Dienst erst im November 2012 nach der Veröffentlichung durch den Polizeichef der Rundschreiben umsetzen des Ministerialdekrets 266 von 2012.

Wenn daher das Ministerialdekret 266 den Leitfaden darstellt, dem Fachleute folgen müssen, haben die darin enthaltenen Regeln sofort Grenzen gesetzt, auch in Bezug auf den objektiven Mangel an Erfahrung, der bei Inkrafttreten vorhanden war.

In den folgenden sieben Jahren (im Jahr 2015 unterbricht die Marine die Schutzoperationen) gingen wir daher ohne Schulungskurse vor und verwendeten (gemäß der Ausnahmeregelung) Ex-Militär mit mindestens sechs Monaten Erfahrung in Auslandseinsätzen in operative Abteilungen, mit Ergebnissen nach Vincenzo Pergolizzi, Geschäftsführer von Metro-Sicherheits-Express - eines der wenigen italienischen Sicherheitsinstitute, die in der Lage sind, Sicherheitsdienste für den Seeverkehr zu erbringen, um einen hervorragenden Service zu bieten, hauptsächlich ehemalige Betreiber von Spezialeinheiten - sehr schmeichelhaft.

Es sei darauf hingewiesen, dass italienisches Zivilpersonal im Rahmen der Anti-Piraterie-Überwachungsfunktion nach den geltenden Bestimmungen nur an Bord von Schiffen unter Nationalflagge operieren darf.

Das Dekret n. 139 am 7. November 2019 in Bezug auf die Regelung für den Einsatz von Sicherheitskräften an Bord von Handelsschiffen unter italienischer Flagge, die in von Piraterie bedrohten internationalen Gewässern fahren, vereinfacht mehrere Verfahren, führt jedoch die Verpflichtung zu Schulungskursen zur Überwachung der Pirateriebekämpfung wieder ein Begrenzung der Verlängerung auf den 30. Juni 2020.

Bemerkenswert ist auch die logistische Komplexität, die sich aus der Verpflichtung zur Teilnahme an den Kursen für die beschäftigten Mitarbeiter ergibt, die gemäß dem Ministerialdekret 154 von 1999 eine in drei Phasen unterteilte Ausbildungszeit absolvieren müssen: die erste vom Aufsichtsinstitut ;; der 1. von der Hafenbehörde in La Spezia und der 2. von der Marine in Brindisi.

Am 31. Dezember 2019 sind die Betreuer, die mindestens 90 Internatstage absolviert haben, auch wenn sie nicht aufeinander folgen, von der Teilnahme an Kursen befreit und können direkt auf die Abschlussprüfung zugreifen.

Das Problem ist, dass es seitens des Ministeriums keine Hinweise auf die Themen gibt, die einer endgültigen Überprüfung unterzogen werden müssen. Außerdem hat das Notfall-COVID-19 die Bildung der Prüfungskommissionen verhindert.

Als das Innenministerium an diesem Punkt zur Aufforderung der betroffenen Akteure kam, antwortete es wie folgt: es wird dargestellt, dass der Begriff von Art vorgesehen. 5 des Gesetzesdekrets Nr. 107 von 2011, der den Einsatz von Sicherheitskräften bei der Bekämpfung von Piraterie an Bord von Handelsschiffen unter italienischer Flagge regelt, wie zuletzt durch das Gesetzesdekret Nr. 162 vom 30. Dezember 2019, umgewandelt mit Gesetz Nr. 8/2020 hatte das Übergangsregime für den Einsatz von Sicherheitskräften, die noch nicht über die erforderliche Qualifikation verfügen, bis zum 30. Juni verlängert.

Gegenwärtig wurde die oben genannte Frist vom 30. Juni jedoch nicht verlängert, so dass die Sicherheitskräfte, die keine Schritte unternommen haben, um die oben genannte Genehmigung zu erhalten (Wer weiß, wie sie es bekommen könnten, Anmerkung des Herausgebers) zur Durchführung von Anti-Piraterie-Diensten kann nicht zur Durchführung dieser Aktivität autorisiert werden.

Aus dem gerade Geschriebenen geht hervor, dass unsere Handelsschiffe derzeit ohne angemessenen Schutz in von Piraten befallenen Gewässern fahren werden.

Foto: EU Naval Force - Somalia