Leonardo bestreitet jegliches Gerücht über angebliche Waffenlieferungen an die myanmarische Marine

(Di Leonardo)
15/01/25

Leonardo bestreitet kategorisch jede Hypothese einer angeblichen Lieferung von OTO Melara 76/62-Kanonen an die myanmarische Marine. Diese Hypothese erschien in Medienquellen wie dem Manifesto, dem Asian Defense Journal, www.janes.com und andere sind völlig unbegründet.

Leonardo verkauft oder hat jemals OTO Melara 76/62-Kanonen an die myanmarischen Streitkräfte verkauft, weder direkt noch indirekt über Drittunternehmen. Dazu gehört auch der Zeitraum vor dem Embargo 1996 und dem Inkrafttreten des Gesetzes 185/90.

Leonardo wiederholt das:

- Die Verträge, die Leonardo für den Verkauf von Rüstungsmaterial an alle seine Kunden unterzeichnet, wie z. B. die Marinekanone OTO Melara 76/62 und jede andere Technologie, unterliegen der Einhaltung der im Gesetz 185/90 festgelegten Verpflichtungen und werden daher von unterstützt Einholen von Endbenutzerzertifikaten von den Regierungsbehörden der Länder, in denen die Verkäufe stattfinden;

- Leonardo hat mit dem Unternehmen BHEL eine Lizenzvereinbarung für die lizenzierte Produktion der 76/62-Kanone abgeschlossen, die Klauseln enthält, die den Verkauf und Export ohne vorherige Genehmigung von Leonardo und den zuständigen italienischen Behörden verbieten. Zu den konkreten Gerüchten über die Lieferung nach Myanmar bestätigt BHEL mit offizieller Mitteilung vom 9. Januar 2025, dass es die 76/62-Kanone nie an die myanmarische Marine geliefert oder exportiert hat.

Der Vollständigkeit halber beachten Sie bitte, dass Myanmar auf der Liste der sensiblen Länder von Leonardo steht und aus diesem Grund keine Transaktionshypothese, einschließlich ziviler Güter, ohne angemessene Überprüfung durchgeführt wird. Die Trade-Compliance-Richtlinien von Leonardo sorgen für die vollständige Einhaltung der geltenden Gesetze und Bestimmungen der zuständigen Behörden. Leonardo führt eine strenge Kontrolle und Überwachung der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften durch und verfügt über ein sich ständig weiterentwickelndes internes Compliance-Programm, um Exportkontrollgesetze und -vorschriften sowie Sanktionsregelungen zeitnah zu integrieren.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, alle erforderlichen Maßnahmen zur Verteidigung seines Rufs im Hinblick auf die Verbreitung unbegründeter Informationen an geeigneten Stellen zu ergreifen.