Finmeccanica: Annahme von Anträgen zum Abschluss des Falles Indien

28/08/14

Im Zusammenhang mit dem Verfahren bezüglich der Lieferung von 12 AW101 VVIP-Hubschraubern an die indische Regierung vorbehaltlich Vereinbarungen im Jahr 2010 gibt Finmeccanica bekannt, dass der Richter für vorläufige Untersuchungen (GIP) des Gerichts von Busto Arsizio (Varese) heute die in den letzten 25 Fällen gestellten Anträge angenommen hat Juli durch die Tochtergesellschaften AgustaWestland SpA und AgustaWestland Ltd zusammen mit der Staatsanwaltschaft.

Die GIP verhängte daher gegen AgustaWestland SpA eine Geldbuße in Höhe von 80.000 Euro, gegen AgustaWestland Ltd eine Geldbuße in Höhe von 300.000 Euro sowie die Einziehung eines Betrags in Höhe von 7,5 Millionen Euro.

Bekanntlich hatte die Staatsanwaltschaft von Busto Arsizio im Juli vergangenen Jahres die Einstellung des Verfahrens gegen Finmeccanica angeordnet, indem sie einerseits die Fremdheit des Unternehmens gegenüber den umstrittenen Tatsachen und andererseits anerkannt hatte dass das Unternehmen seit 25 ein Organisations-, Management- und Kontrollmodell eingeführt hat, das geeignet ist, Straftaten der gleichen Art wie die umstrittenen zu verhindern, wobei auch die Aspekte der Einhaltung zu berücksichtigen sind, um angemessene Standards für Korrektheit und Ethik zu gewährleisten.

Quelle: Finmeccanica