Fincantieri: Die Hauptversammlung genehmigt den Jahresabschluss 2020

(Di Fincantieri)
08/04/21

Es traf sich heute in Triest die ordentliche Versammlung von Fincantieri SpA ("Fincantieri" oder die "Firma") in einem einzigen Anruf vorgesehen.

Es ist anzumerken, dass in Anbetracht des mit der COVID-19-Epidemie verbundenen Gesundheitsnotfalls und unter Berücksichtigung der für die Eindämmung der Ansteckung erlassenen gesetzlichen Bestimmungen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Kunst. 106, Absatz 4, des Gesetzesdekrets vom 17. März 2020, n. 18 (umgewandelt mit dem Gesetz Nr. 24 vom 2020. April 27, auch unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Artikel 3 Absatz 6 des Gesetzesdekrets Nr. 31 vom 2020. Dezember 183, umgewandelt mit Änderungen des Gesetzes vom 26. Februar 2021, Nr. 21 ) Die Teilnahme der Berechtigten an der Hauptversammlung erfolgte ausschließlich durch den von der Gesellschaft gemäß Art. 135-Undecies des Gesetzesdekrets vom 24. Februar 1998, n. 58 ("TUF").

GENEHMIGUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2020

Der Jahresabschluss der FINCANTIERI SpA zum 31. Dezember 2020 wurde genehmigt und mit einem Gewinn von 963.328,57 Euro abgeschlossen.

ZIEL DES ERGEBNISSES FÜR DAS JAHR

Die Hauptversammlung hat beschlossen, den Nettogewinn für das Jahr 2020 in Höhe von 963.328,57 Euro wie folgt aufzuteilen:

  1. 5% des Jahresüberschusses an die gesetzliche Rücklage;
  2. der verbleibende Teil der außerordentlichen Reserve.

GENEHMIGUNG VON "LEISTUNGSAKTIENPLAN 2022-2024 ”

Die Versammlung genehmigte auch die "Leistungsbeteiligungsplan 2022-2024 "für Management von Fincantieri, deren Merkmale in dem gemäß Art. 114-Zeitraum der TUF und Kunst. 84-Zeitraum der von Consob mit Beschluss Nr. 14 ("Emittentenverordnung").

GENEHMIGUNG ZUM KAUF UND ZUR VERFÜGUNG VON SCHATZANTEILEN

Die Hauptversammlung genehmigte auch den Vorschlag, den Kauf und die Veräußerung eigener Aktien zu genehmigen, vorbehaltlich des Widerrufs der vorherigen Genehmigung der Hauptversammlung vom 9. Juni 2020 für die in dem gemäß Art. 73 der Emittentenverordnung. Der Kauf eigener Aktien wurde für einen Zeitraum von achtzehn Monaten ab dem Datum der Genehmigung der Hauptversammlung für einen Höchstbetrag von Aktien genehmigt, der ein Fünftel des Grundkapitals nicht überschreitet. Die Veräußerung eigener Aktien wurde fristlos genehmigt.

Die Käufe und Veräußerungsurkunden für die vorgenannten Aktien können auf die Art und Weise und in Übereinstimmung mit den Bedingungen durchgeführt werden, die in der geltenden Gesetzgebung und den anerkannten Marktpraktiken vorgesehen sind, und insbesondere müssen die Käufe zu einem Preis getätigt werden, der nicht vom Rückgang abweicht oder um mehr als 10% gegenüber dem Referenzpreis des Mercato Telematico Azionario, der von Borsa Italiana SpA in der Börsensitzung vor jeder einzelnen Transaktion organisiert und verwaltet wurde.

BERICHT ÜBER VERGÜTUNGSPOLITIK UND BEZAHLTE VERGÜTUNG

Unter Bezugnahme auf den Bericht über die Vergütungspolitik und die gezahlte Vergütung (der "Bericht") beschloss die Hauptversammlung schließlich:

  • den ersten Abschnitt des Berichts zum Thema der Vergütungspolitik zu genehmigen, der gemäß Art. 123-Ter, Absatz 3 TUF und Art. 84-c der Emittentenverordnung;
  • zugunsten des zweiten Abschnitts des Berichts zum Thema der gezahlten Vergütung, der gemäß Art. 123-Ter, Absatz 4 TUF und Art. 84-c der Emittentenverordnung.