Während wir in diesen Stunden, zumindest theoretisch, das Inkrafttreten des „Waffenstillstands“ zwischen der israelischen Armee und der Hisbollah im Libanon erleben, hören die Kontroversen nach der jüngsten und in gewisser Weise historischen Entscheidung nicht auf Vorverfahrenskammer I des Internationaler Strafgerichtshof vom 21. November letzten Jahres, dem Antrag seines Chefanklägers insbesondere hinsichtlich der Ausstellung eines Haftbefehls gegen den israelischen Premierminister stattzugeben Benjamin Netanyahu, und sein ehemaliger Verteidigungsminister, Yoav Gallant, sowie der Chef des bewaffneten Flügels der Hamas, Mohammad Deif.
In der Welt, wie auch in unserem Land, wurden unterschiedliche und gegensätzliche Reaktionen ausgelöst, und einige davon negativer Natur erwiesen sich tatsächlich als übertrieben und gingen weit über das hinaus, was man als „Justizkritik“ bezeichnen könnte.
Auf italienischer Ebene war es der Verteidigungsminister Guido Crosetto, der zumindest nach Meinung des Autors eine Stillehre erteilte, der zwar die Vorzüge der betreffenden Bestimmung kritisierte, dies aber auf jeden Fall, wenn nötig, auch zum Ausdruck brachte , Italien wird das respektieren decisum des Gerichts Den Haag.
Der Eigentümer der Via XX Settembre erklärte im Anschluss an die fragliche Entscheidung:1: „Ich glaube, es ist ein falscher Satz, der den israelischen Präsidenten und den israelischen Verteidigungsminister auf eine Stufe mit dem Anführer der Angreifer stellt, demjenigen, der den beschämenden Angriff organisiert und angeführt hat, bei dem Frauen, Männer, Mädchen massakriert und Menschen entführt wurden.“ Israel, wo der Krieg begann. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.und fügte hinzu, dass „Auf der einen Seite gibt es einen Terroranschlag einer terroristischen Organisation, der wehrlose Bürger zutiefst trifft, auf der anderen Seite gibt es ein Land, das nach dieser Tat versucht, eine terroristische kriminelle Organisation auszurotten. Dann, wenn wir urteilen wollen Wie Israel sich in Gaza bewegte, wie viel der eingesetzten Gewalt nötig war, wie groß der Kollateralschaden war, was bei unschuldigen Opfern Sinn macht, es so zu nennen, wie viele Tausende es gab und wie viele rote Linien überschritten wurden, das heißt eine andere Sache“.
Um dann zu kommentieren, indem ich das sage „Ich glaube nicht, dass der Internationale Strafgerichtshof bei diesem dreifachen Urteil hätte eingreifen sollen. Wenn sie jedoch in Italien ankämen, müssten wir sie verhaften, weil wir das Völkerrecht respektieren.“
Die richtige Kombination zwischen „juristischer Kritik“ und auf jeden Fall Respekt vor der Bestimmung eines Gerichtshofs, dem Italien – das sei daran erinnert – nicht nur beigetreten ist, sondern auch Gastgeber der Ausarbeitung des entsprechenden Statuts war, die 1998 stattfand, Genau in seiner Hauptstadt Rom.
Dies steht im Gegensatz zu anderen Erklärungen sowohl nationaler als auch internationaler Vertreter, die im Gegenteil nicht nur Fouls begehen (was an sich, wie bereits erwähnt, völlig legitim wäre, da es jedem freisteht, auch eine gerichtliche Bestimmung zu kritisieren). Außerdem zeigte sich seitens derjenigen, die sie herausgegeben haben, der feste Wille, ihren Inhalt notfalls nicht zu respektieren; in einigen Fällen sogar die Anwendung von vorherzusagen Sanktionen - Sie haben richtig gelesen, ja - gegenüber den Richtern von Den Haag, oder, wiederum, was zu echten Straftaten führte, bei denen dem Gericht Antisemitismus vorgeworfen wurde oder "ein politisches Spielzeug im Dienste von Extremisten, die die Sicherheit und Stabilität des Nahen Ostens untergraben wollen“, bis zur Beschwörung eines „neuen Dreyfus-Prozesses“.
Kurz gesagt, die Autorität eines Organs wie des fraglichen zu diskreditieren ist sehr unangemessen (und wir verwenden einen Euphemismus) und gefährlich.
In dieser Hinsicht ist es notwendig, dem Chefankläger selbst noch einmal einen bitteren Applaus auszusprechen Internationaler Strafgerichtshof, Karim Khan, der erneut (das erste Mal, dass er unmittelbar nach der Beantragung der betreffenden Haftbefehle dazu gezwungen wurde) bedenken musste, dass es so weit gehen würde, wenn jemand tatsächlich die Grenze überschreiten würde um die Arbeit des Gerichts zu behindern oder zu behindern, kann er zur Aktivierung gezwungen werden das in der Technik genannte Verfahren. 70 der oben genannten Satzung (Internationaler Strafgerichtshof): „In diesem Moment ist es von entscheidender Bedeutung, dass mein Büro und alle Teile des Gerichtshofs, einschließlich seiner unabhängigen Richter, ihre Arbeit in völliger Unabhängigkeit und Unparteilichkeit ausüben dürfen. Ich bestehe darauf, dass alle Versuche, die Beamten dieses Gerichts zu behindern, einzuschüchtern oder unzulässig zu beeinflussen, sofort eingestellt werden müssen. Mein Büro wird nicht zögern, gemäß Artikel 70 des Römischen Statuts zu handeln, wenn dieses Verhalten anhält.“
Wie bereits in einigen früheren Beiträgen hier erwähnt2, dieser Artikel, Mit dem Titel „Verbrechen gegen die Rechtspflege“ heißt es darin:
"1. Der Gerichtshof übt seine Zuständigkeit für die folgenden vorsätzlich begangenen Straftaten gegen die Rechtspflege aus:
a) trotz der in der Anwendung der Kunst übernommenen Verpflichtung zur Wahrheitserklärung eine falsche Aussage zu machen. 69.1;
b) Beweise vorlegen, von denen die Partei weiß, dass sie falsch oder gefälscht sind;
c) Zeugen unterbieten, die freie Anwesenheit oder Aussage eines Zeugen behindern oder behindern, Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Zeugen wegen seiner Aussage ergreifen oder Beweise vernichten oder fälschen oder die Sammlung solcher Elemente behindern;
d) einen Beamten des Gerichts behindern, einschüchtern oder bestechen mit dem Ziel, ihn zu zwingen oder zu überreden, seinen Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß nachzukommen;
e) Vergeltungsmaßnahmen gegen einen Beamten des Gerichts für von diesem oder einem anderen Beamten erfüllte Pflichten ergreifen;
f) als Beamter oder Beauftragter des Gerichts im Zusammenhang mit Ihren offiziellen Pflichten eine rechtswidrige Entschädigung zu fordern oder anzunehmen.
2. Die Grundsätze und Verfahren für die Ausübung der Zuständigkeit des Gerichtshofs bei Verstößen im Sinne dieses Artikels sind diejenigen, die in der Verfahrens- und Beweisordnung festgelegt sind. Die Bedingungen für die Bereitstellung internationaler Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof in Bezug auf die in diesem Artikel genannten Verfahren richten sich nach den Rechtsvorschriften des ersuchten Staates.
3. Im Falle einer Verurteilung kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren oder eine Geldstrafe gemäß den Bestimmungen der Verfahrens- und Beweisordnung oder beides verhängen.
4. (a) Die Vertragsstaaten dehnen die Bestimmungen ihres Strafrechts zur Bestrafung von Verstößen gegen die Integrität ihrer Ermittlungs- und Gerichtsverfahren auf in diesem Artikel genannte Verstöße gegen die Rechtspflege aus, die in ihrem Hoheitsgebiet oder von ihren Staatsangehörigen begangen wurden.
(b) Auf Ersuchen des Gerichtshofs legt der Vertragsstaat, wann immer er dies für angemessen hält, den Fall seinen zuständigen Behörden zur Strafverfolgung vor. Die zuständigen nationalen Behörden werden solche Fälle sorgfältig bearbeiten und ausreichende Ressourcen bereitstellen, um eine effiziente Bearbeitung zu ermöglichen.".
Um auf die betreffenden Haftbefehle zurückzukommen, sollte daran erinnert werden, dass:
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sie wurden von der Ermittlungsbehörde, d. h. dem Chefankläger des Gerichts, angefordert, der auf der Grundlage der gesammelten Indizienquellen handelte (und die sich im Übrigen „nur“ auf die von Oktober 2023 bis Mai dieses Jahres begangenen Taten beziehen);
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dass er bei seiner Arbeit von einer Gruppe international anerkannter Juristen unterstützt wurde;
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dass über diesen Antrag dann eine andere richterliche Instanz entschieden habe, die den Antrag offensichtlich für begründet befunden habe.
In jedem Fall muss auch daran erinnert werden, dass jede Person, die ermittelt und dann möglicherweise angeklagt wird, bereits vor dem Internationaler Strafgerichtshof, muss als unschuldig betrachtet werden bis eine endgültige gegenteilige Entscheidung ergangen ist, also auch die Empfänger der betreffenden Haftbefehle.
2 Siehe folgende Links: 1) https://www.difesaonline.it/geopolitica/brevi-estero/la-procura-della-cp... 2) https://www.youtube.com/watch?v=WGdb3XHEW0Q
Foto: Verteidigungsministerium