Zeremonielle Pillen: Das Zeigen von Flaggen vor öffentlichen Gebäuden

(Di Eleonora Spalvieri*)
18/10/24

"Von Juni bis September konnte ich diese Schande nicht beseitigen“: Dies ist einer der vielen Berichte, die die Redaktion erhalten hat und die die Gelegenheit bieten, ein manchmal unterschätztes, aber für viele interessantes Thema anzusprechen: die korrekte Anzeige institutioneller Flaggen in öffentlichen Gebäuden.

Natürlich gibt es online mehrere Artikel darüber. Was in Kürze geschrieben wird, hat sicherlich nicht den Anspruch, neu im Vergleich zu den oben genannten zu sein, aber angesichts des Kontextes, in dem es stattfindet (eine Online-Zeitung, die sich insbesondere an die Welt der Verteidigung und damit des Militärs richtet), hat es dies Ich hoffe, denjenigen weiterhelfen zu können, die darauf verweisen möchten.

Die Flagge, hieß es: Zunächst einmal sei gesagt, dass sie zusammen mit der Nationalhymne, dem Präsidenten der Republik und dem Unbekannten Soldaten eines der Symbole des Staates darstellt.

Die Frage der Ausstellung außerhalb öffentlicher Gebäude wird durch geregelt Gesetz vom 5. Februar 1998 Nr. 22. Insbesondere sieht es dies vor1:

  • Jedes Gebäude oder jeder Sitz öffentlicher Verwaltungen verfügt über Fahnenmasten im Freien, an denen die italienische Flagge und nach dem nachfolgenden Gesetz Nr. 121 vom 7. April 2000 auch die der Europäischen Union gezeigt werden können.
  • die Banner in gutem Zustand und korrekt entfaltet sind, dass an jedem Stab nur eine Flagge angebracht werden darf und dass sich weder darauf noch auf dem Stab irgendwelche Schriftzüge oder Figuren irgendwelcher Art befinden;
  • Schließlich wird von jeder Institution erwartet, dass sie eine Benennung vornimmt Verantwortlich für die Überprüfung der korrekten Belichtung und dass die Verwaltung die übernimmt Rolle der Kontrolle über die Arbeit der oben genannten Personen.

Die italienische und die europäische Flagge müssen angezeigt werden:

  • außerhalb der Verfassungsorgane und von verfassungsrechtlicher Bedeutung;
  • der Sitz der Regierung, wenn der Ministerrat tagt;
  • die Ministerien; die Regional-, Provinz- und Gemeinderäte in Sitzungen;
  • Justizämter;
  • Schulen aller Niveaus;
  • der Sitz der zentralen Gremien jeder Fakultät jeder Landesuniversität.

In solchen Fällen nimmt die italienische Flagge die erste Position rechts (für den Betrachter links) ein und daneben die europäische.

Die oben genannten Flaggen werden auch angebracht: außerhalb der Gebäude, in denen die Regierungskommissare in den Regionen und die Regierungsvertreter in den Provinzen ihren Sitz haben (sofern zutreffend); außerhalb des Hauptsitzes der anderen peripheren Ämter des Staates auf Generalmanagement- oder Führungsebene mit einem territorialen Wahlkreis, der nicht kleiner als der der Provinz ist; außerhalb der Zentralstellen unabhängiger Behörden und öffentlicher Körperschaften mit nationalem Charakter sowie deren Randstellen.

Die Flaggen der Italienischen Republik und der Europäischen Union werden auch außerhalb des Gebäudes gezeigt Wahllokale bei Konsultationen und außerhalb der Büros der diplomatischen und konsularischen Vertretungen Italiens im Ausland.

An folgenden Tagen werden die Flaggen weiterhin an anderen Gebäuden öffentlicher Ämter und Institutionen gehisst: 7 Januar (Trikolore-Feier), 11 Februar (Lateranverträge), 25 April (Befreiung), 1. Mai (Tag der Arbeit), 9 Mai (Europatag), 2 Juni (Tag der Republik), 28 September (Volksaufstand von Neapel), 4 Oktober (Schutzpatron Italiens), 4 November (Tag der nationalen Einheit); 24 Oktober (Tag der Vereinten Nationen) zusammen mit der Flagge der Vereinten Nationen; bei anderen Anlässen und feierlichen Anlässen gemäß den im Einzelfall erlassenen Weisungen des Präsidenten des Ministerrates oder, auf lokaler Ebene, des Präfekten.

Als Zeichen von Trauer Die im Außenbereich angebrachten Flaggen werden auf Halbmast gehalten. Am oberen Ende des Vorlieks können zwei Streifen schwarzer Gaze passen.

Wie Flaggen angezeigt werden2

  1. Die National- und Europaflaggen gleicher Größe und gleichem Material werden nebeneinander auf Masten oder Fahnenmasten in gleicher Höhe ausgestellt.
  2. Die Nationalflagge wird zuerst gehisst und zuletzt gesenkt und nimmt den Ehrenplatz rechts oder, wenn die Flaggen in ungerader Anzahl gezeigt werden, in der Mitte ein. Stehen drei feste Fahnenmasten zur Verfügung und sollen zwei Fahnen aufgestellt werden, bleibt der mittlere Fahnenmast frei.
  3. Auch die Europaflagge belegt, wie bereits erwähnt, mehrfach den zweiten Platz.

Einige grafische Beispiele3und Schema4:

Tägliche Präsentation der National- und Europaflagge im Palazzo Chigi: Die italienische Flagge nimmt den Ehrenplatz rechts ein.

Flagge des Vatikanstaates im Palazzo Montecitorio anlässlich des Papstbesuchs, 14. November 2002: Im Mittelpunkt steht die italienische Flagge. Aus Höflichkeitsgründen ist die Flagge des fremden Landes rechts von ihm angebracht.

Flagge der Hauptstadt Rom zusammen mit der National- und Europaflagge im Gemeindegebäude

Täglich auf Staatsämtern: Die italienische Flagge nimmt die erste Position rechts ein (links für die Zuschauer), daneben die europäische Flagge

Bei Anwesenheit eines ausländischen Gastes auf Staatsgelände: Die Trikolore befindet sich in der Mitte, während die erste Position rechts aus Höflichkeitsgründen von der Gastflagge eingenommen wird, wenn die besuchende Behörde den gleichen oder einen höheren Rang hat als der Gastgeber.

Bei Anwesenheit eines ausländischen Gastes, der der Europäischen Union angehört, auf Staatsgelände: Die italienische Flagge tritt gegenüber der europäischen Flagge in die Mitte und die Gastflagge nimmt die erste Position rechts ein.

Jeden Tag in den Regional-, Provinz- und Gemeindeämtern: Die traditionellen Flaggen, Banner und Banner der Regionen, Provinzen und Gemeinden müssen die Flagge der Republik begleiten. Wir werden daher rechts die europäische Flagge, in der Mitte die italienische Flagge und links die Flagge der Region/Provinz/Gemeinde haben.

Bei Vorhandensein von vier Fahnenmasten auf regionalen, provinziellen und kommunalen Ämtern: tägliche Anzeige in den Ämtern von Gemeinden und Provinzen, die zu Regionen gehören, die die Anzeige ihrer Flagge in allen öffentlichen Gebäuden im regionalen Gebiet vorsehen: In diesem Fall werden wir dies tun An erster Stelle steht rechts die Regionalflagge, gefolgt von der italienischen, der europäischen und schließlich der Provinz-/Gemeindeflagge.

In Anwesenheit eines ausländischen Gastes auf regionalen, provinziellen oder kommunalen Räumlichkeiten: anlässlich des Besuchs eines ausländischen Gastes von höherem oder gleichem Rang wie der Gastgeber aus Gründen der Höflichkeit und internationaler Gepflogenheiten in dem damit eng verbundenen Zeitraum Für die Dauer der Besuche nimmt die Nationalflagge den Ehrenplatz des Gastes ein, der daher zwischen der europäischen und der italienischen Flagge platziert wird. Wenn der Rang des Gastgebers niedriger ist, werden die Positionen der italienischen und der Gastflagge vertauscht. Die Flagge Region/Provinz/Gemeinde steht jedoch an vierter Stelle.

 

*Eleonora Spalvieri hat einen Abschluss in modernen Sprachen und Literaturen. Er erwarb einen universitären Masterabschluss der ersten Stufe in „HR Specialist – Human Resources Professionals“. Er besuchte unter anderem den Kurs „Experte für nationale und internationale Zeremonien und Protokolle“ an der SIOI – Italienische Gesellschaft für Internationale Organisation. Er spricht fließend Englisch, Französisch und Spanisch sowie LIS (italienische Gebärdensprache).

  

1 „Die Zeremonie. Modernes Zeremonien- und Staatsprotokoll. Geschriebene und ungeschriebene Regeln“, von Massimo Sgrelli.

2 Art. 2 des Präsidialdekrets vom 7. April 2000, Nr. 121 – Verordnung zur Regelung der Verwendung der Flaggen der Italienischen Republik und der Europäischen Union durch staatliche Verwaltungen und öffentliche Einrichtungen. - Kapitel I – Flaggendarstellung außerhalb öffentlicher Gebäude.