Zugang zu Militärdokumenten im Lichte der neuesten Urteile und Rechtspraxis

(Di Antonino Lombardi)
06/09/22

In den letzten Monaten gab es mehrere Urteile und rechtswissenschaftliche Aktualisierungen zum Zugang zu Dokumenten in Militärverwaltungen. Ausgehend davon wollen wir uns auf einige Aspekte konzentrieren.

Mit einem Urteil vom vergangenen Juli wollten die Verwaltungsrichter einige Grundsätze bekräftigen, die den Zugang zu Dokumenten durch das Militär regeln, das bestimmte Dokumente kennen muss, die sie für nützlich oder entscheidend für das Berufungsexperiment halten. Gemäß den Änderungen des Gesetzes 241/1990, die durch das Gesetz 15/2005 vorgenommen wurden, stellten die Richter fest, dass Öffentlichkeit und Transparenz sind die Regel, die Geheimhaltung von Dokumenten die Ausnahme. Besteht für das Militär ein Zusammenhang zwischen dem Dokumentationsgegenstand des Zugangsersuchens und den im Berufungsverfahren vorgebrachten Beschwerden, werden alle Fälle des sog defensiver Zugang, ohne den konkreten Nutzen zu untersuchen, den das Dokument vor Gericht bringen könnte1.

Der Latium-Rom-Tar2, wies die Gründe für die Ablehnung des Innenministeriums im Wesentlichen zurück basierend auf den Ausschlussgründen „öffentliche Sicherheit und öffentliche Ordnung“, „nationale Sicherheit“, „Verteidigung und militärische Angelegenheiten“ sowie „Ermittlung von Straftaten und deren Verfolgung“ in Art. 5bis c.1 Buchstaben a), b), c) und f), des Gesetzesdekrets 33/2013, mit dem ein allgemeiner bürgerlicher Zugang zu den Akten in Bezug auf den Einsatz und Abzug von Soldaten in den „roten Gebieten“ durchgeführt wurde Zeit der Standbildaufnahme.

Gegenstand eines anderen Urteils (TAR Sizilien – Catania Urteil Nr. 2225 vom 09.08.2022) betrifft eine Person, die beim Kommando der Guardia di Finanza eine Beschwerde wegen rechtswidriger Handlungen eingereicht hat, die ein Finanzier angeblich gegen sie begangen hat. Die Verwaltungsrichter haben entschieden, dass er keinen Anspruch auf Einsichtnahme in das gegen den Financier eingeleitete Disziplinarverfahren hat, wenn er nicht die tatsächliche „Bedarf“ an solchen Dokumenten zur Verteidigung seiner rechtlichen Interessen nachweist.

Der Staatsrat bestätigte im September 2021 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das die Rechtmäßigkeit der Weigerung der Militärverwaltung bezüglich des Antrags auf Umgang mit einem später freigesprochenen Marineoffizier bestätigt hatte, mit dem er beantragte, eine Vision aufzunehmen und zu extrahieren Kopien von "Disziplinarmaßnahmen gegen Militärs in zahlreichen ähnlichen Videos im Netz dargestellt", Auflistung in der vorgenannten Anmeldung "rein beispielhaft" einige dieser Videos.

Die Institution des Gesetzes Nr. 241 von 1990 am meisten untersucht und am häufigsten von der Verwaltungsgerichtsbarkeit untersucht wird durch vertreten Recht auf Zugang zu Dokumenten, das sowohl als Recht auf Einsicht in Dokumente als auch als Recht auf Erhalt einer Kopie verstanden wird. In Bezug auf das Auskunftsrecht in Bezug auf die Militärverwaltung gemäß Absatz 1 der Kunst. 1024 des Code des Militärsystems und der Kunst. 90 des Präsidialdekrets 2010/10, Kunst. 22 und Kunst. 241 ff. des Gesetzes 1990/1024 und gemäß 184 zit. des Präsidialdekrets 2006/1048, dh der Verordnung über den Zugang zu Verwaltungsdokumenten und Artikeln 90 und folgende des Präsidialdekrets 2010/XNUMX, die die vom Zugangsrecht ausgenommenen Dokumente der Militärverwaltung identifizieren, und schließlich das konsolidierte Gesetz über Privatsphäre.

Auch in der Militärverwaltung ist das Auskunftsrecht kein Volksbegehren, sondern eine verallgemeinerte Kontrolle der Arbeit der öffentlichen Verwaltungen zugunsten irgendeines Bürgers es handelt sich um ein Recht, das sowohl zugunsten des Empfängers der Schlussbestimmung als auch der Gegenpartei bei der Annahme dieser Bestimmung anerkannt wird, die CD interner Zugriff ab Kunst. 10 Buchstabe a) des Gesetzes 241/1990, beide zugunsten aller Privatsubjekte, einschließlich derjenigen mit öffentlichen oder weit verbreiteten Interessen, die ein unmittelbares, konkretes und aktuelles Interesse haben, die einer gesetzlich geschützten Situation entspricht und mit dem Dokument verbunden ist, zu dem Zugang beantragt wird, der sogenannte externe Zugang gemäß Art. 22 Absatz erster Buchstabe b) des Gesetzes 241/1990 in der Fassung des Gesetzes Nr. 15 von 20053. Der zugangsberechtigte Bürger muss also sein Inhaber einer rechtlich relevanten subjektiven Situation (die nicht unbedingt mit einem Recht oder einem berechtigten Interesse zusammenfallen, sondern auch einer bloßen Erwartung oder einem weit verbreiteten Interesse entsprechen4) und muss Träger eines direkten, konkreten und aktuellen Interesses sein, ein Konzept, das durch Art. 2 des Präsidialdekrets 184/2006.

In Bezug auf die erste Anforderung, das direkte Interesse, nimmt es einen doppelten Wert ein, sowohl in Bezug auf die Legitimität als auch auf das Interesse; zu berücksichtigen ist, dass der Antrag auf Zugang von der unmittelbar am Verfahren beteiligten Person gestellt werden muss und nicht von anderen (Ausnahme ist die Delegation an eine andere Person, etwa den Rechtsanwalt) und es muss ein direkter Zusammenhang zwischen dem angeforderten Dokument und der Schutz einer rechtlich relevanten subjektiven Situation, deren Träger der Anmelder bei Zugang ist5.

Jedenfalls darf diese zugangslegitimierende Grundposition aber weder mit einem bloß emulativen Interesse oder reiner Neugierde zusammenfallen, noch kann es sich um ein bloßes Gattungsinteresse an der weit verbreiteten Kontrolle des Verwaltungshandelns, eines Volkshandelns, handeln, wie bestätigt wird durch Kunst. 24 dritter Absatz des Gesetzes 241/1990.

In der Militärverwaltung ist, unbeschadet der Problematik der möglichen Herausgabe des angeforderten Dokuments, das Vorliegen eines rechtlich relevanten, konkreten und persönlichen Interesses in folgenden und häufigen Fällen ersichtlich: Antrag auf Einsichtnahme in das Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten durch letzteres; Antrag auf Zugang zu Merkmals- und Seriendokumentation von Kollegen durch einen in der Aufstiegsphase ungünstig beurteilten Beamten; Antrag auf Zugang eines Soldaten zu den relevanten Dokumenten bei der Untersuchung ihres Versetzungsantrags; Antrag auf Zugang zu den Dokumenten von Ihre Personalakte; Antrag auf Zugang durch a Teilnehmer an einem Wettbewerb um Zugang zu den Wettbewerbsunterlagen in der BundeswehrB. das interne Protokoll über die Bewertungen, die zur Ablehnung geführt haben; Antrag auf Zugang zu den Aufzeichnungen des Inspektors der Verteidigungsverwaltung, der eine Untersuchung durchgeführt hat, nachdem eine Inspektion durch einen Soldaten abgeschlossen wurde.

Auf der Grundlage von Art. 22 Absatz 25 Buchstabe d) und 241 Absatz 1990 des Gesetzes Nr. XNUMX von XNUMX muss der Beteiligte den Antrag bei der Verwaltung einreichen, die das Dokument erstellt hat oder die es dauerhaft aufbewahrt (daher alle von der öffentlichen Verwaltung verwendeten Akte und daher auch alle Akte von Privatsubjekten, die in einem Verwaltungsverfahren zusammengefasst sind). Daraus folgt, dass Anträge auf Zugang nicht nur zu von ihr erlassenen Rechtsakten, sondern auch zu Rechtsakten anderer Verwaltungen, z. B. des Justizministeriums, des Innenministeriums, der Inpdap usw., an die Militärverwaltung gerichtet werden können.

Da ist ein Büro für Öffentlichkeitsarbeit. Der Antrag auf Zugang kann alternativ zu der Stelle, die die Urkunde angenommen hat oder die sie dauerhaft aufbewahrt, sofern bekannt, bei der URP vorgelegt werden, die, sofern es sich nicht um ein eindeutig zugängliches Dokument handelt, bereits bei der URP selbst vorliegt, beispielsweise das Ranking eines Auswahlverfahrens, an dem der Bewerber teilgenommen hat, leitet diese an die zuständige Zentral- oder Außenstelle weiter.

Die angeforderten Unterlagen müssen selbstverständlich bereits vorliegen, sofern der gemäß Art. 22 und folgende des Gesetzes Nr. 241 von 1990, zielt darauf ab, Informationen und Klarstellungen unter dem Deckmantel einer Anfrage gemäß Art. 22 des Gesetzes Nr. 241 von 1990 noch nicht bearbeitete oder noch nicht bearbeitete Dokumente einzusehen, kann dies nicht als unzulässig akzeptiert werden6.

Wir berichten über den Fall von vor einigen Jahren in dem ein Brigadier der Carabinieri nach einem Versetzungsgesuch nach Art. 398 der Allgemeinen Vorschriften der Waffe und ex-Kunst. 42-bis des gesetzesvertretenden Dekrets 151/2001 wurde der Antrag auf Zugang zu Dokumenten, die aus den Besetzungstabellen und den Ein- und Ausreisebewegungen des Personals in Kampanien und Emilia Romagna bestehen, abgelehnt. Die TAR akzeptiert die Beschwerde, aber der Staatsrat sagt, dass sie es ist „Der erste Ablehnungsgrund, den die Waffe dem Antrag auf Zugang entgegensetzte, war unbegründet, da dieser überhaupt keinen Sondierungszwecken oder einer allgemeinen Kontrolle über die Arbeit der Verwaltung, der er angehört, sondern einer punktuellen Überprüfung diente und genau umschrieben und abgegrenzt durch das Interesse des Antragstellers an der Übertragung, auf die Wirksamkeit der ihm entgegenstehenden organischen Bedürfnisse“. Das College ermahnte auch die Verwaltung, die dies abschließend feststellte „Die Rechtsvorschriften über den Zugang zielen darauf ab, nicht nur ein allgemeines Erfordernis der Transparenz zu erfüllen“, „Rechtsstreitigkeiten zu reduzieren und die schlechte Praxis der Vergangenheit zu vermeiden ...“7

Zu den Fragen, die am häufigsten von der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bezug auf den Begriff des Dokuments untersucht werden, gehört die Frage des Zugangs zu internen Dokumenten, die gemäß Art. 22, wenn nicht ausdrücklich klassifiziert, wenn sie von der Verwaltung ausgebildet oder verwendet werden, auch wenn sie nach der neuesten Rechtsprechung nicht für die Zwecke der Tätigkeit mit externem Bezug verwendet werden.

Solche internen Handlungen, die keine Rechtslage beeinflussen können, sind während einer Verfahrensuntersuchung sehr zahlreich, zum Beispiel interne Korrespondenz, Stellungnahmen, technische Bewertungen, Vorstandsprotokolle, Beschwerden, Genehmigungen, Inspektionsberichte usw. , und ihre Vision kann für die interessierte Partei in Anbetracht ihrer Fähigkeit, die endgültige Maßnahme zu beeinflussen, entscheidend sein. Ein Mangel der internen Handlung, der beispielsweise auf einer falschen Tatsache oder auf einer unwahren Aussage oder auf einer außer Kraft gesetzten oder falsch ausgelegten Vorschrift beruht, könnte bei hinreichender Kenntnis die Schlussbestimmung beeinträchtigen.

In der Vergangenheit, das Problem derZugang zu Dokumenten privater Natur. Der interpretative Ansatz des Staatsrates in der Plenarsitzung8 die festgestellt hatte, dass die privatrechtlichen Akte der öffentlichen Verwaltung auch dann zugänglich sind, wenn sie teleologisch mit der Leitung einer Dienstleistung oder der Wahrnehmung des öffentlichen Interesses verbunden sind, wurde nun wörtlich durch Art. 22 Absatz erster Buchstabe d), geändert durch Gesetz Nr. 15 von 2005, die, wie gesehen, a Definition eines Verwaltungsdokuments unabhängig von der öffentlichen oder privaten Natur ihres Fachgebiets9.

Das zur Diskussion stehende Thema ist umfangreich und spannend, ebenso wie die Überlegungen zu den Verfahren und Methoden des Zugangs. Wir werden sie eventuell später vorschlagen.

1 Staatsratsreferat II, Satz Nr. 5589/21

2 Sektion I-ter, 3. Juni 2021 k. 6583

3 Scoca FG, Verwaltungsrecht, Giappichelli Editore, Turin, 2015 p. 283

4 Chieppa R. - Giovagnoli R.,Handbuch des Verwaltungsrechts, Seite. 681

5 Plenarsitzung des Staatsrats vom 24. April 2012, Nr. 7 in www.neldiritto.it

6 Auch in Bezug auf den Marineoffizier (der während eines Eids in Tanzschritten aufgenommen wurde) stellte der Staatsrat fest, dass die Formulierung des Antrags auf Zugang zu ihnen tatsächlich einen Sondierungszweck habe, und behauptete im Übrigen, dass sich der Antrag als solcher erweise "Vorbestimmt, um eine allgemeine Kontrolle der Arbeit der PA zu ermöglichen". Ein weiteres Profil entsteht, wiederum laut Kollegium, „Was den explorativen Charakter des Zugriffs belegt, zusammen mit seiner Unzulässigkeit, ein Facere und nicht eine Weitergabe zum Gegenstand zu haben: Tatsächlich zielt der heutige Beschwerdeführer nicht darauf ab, eine Kopie bestimmter Maßnahmen zu erhalten, sondern Informationen und damit Daten zu erhalten , eigentlich möchte ich wissen, ob wegen ähnlicher Vorkommnisse wie dem, der Sie betrifft, ein Disziplinarverfahren gegen die daran beteiligten Militärs eingeleitet wurde oder nicht. Sie strebt daher an, eine offensichtlich negativ erhoffte Antwort der PA in diesem Punkt zu provozieren, um eine angebliche Diskriminierung gegen sie geltend machen zu können, was bedeutet, dass sie mit dem Antrag auf Zugang die Bildung eines neuen Gesetzes anregen will der PA, mit einem bestimmten Inhalt (genau: die Antwort auf ihre Anfrage, dass es keine Bestimmungen und / oder Handlungen der angeforderten Art gibt). Der vorliegende Fall lässt sich also auf die rechtswissenschaftliche Lehre zurückführen, wonach „das Auskunftsersuchen unzulässig ist, was ein ‚facere‘ voraussetzt, das in der Erstellung konkreter analytischer Verzeichnisse von Daten besteht, die zwar aus Urkunden, Dokumenten erhaltbar sind und der Unterstützung, die die öffentliche Verwaltung hat, implizieren die Durchführung neuer und zusätzlicher Aktivitäten in Bezug auf diejenigen, zu denen die Verwaltungsstrukturen normalerweise berufen sind ".

7 Staatsratsreferat IV Satz-Nr. 489/2016

8 Plenarsitzung des Staatsrates, 22. April 1999, Nr. 5 in Das Italienische Forum, n. 3, p. 305

9 Scoca FG,Op. cit., Seite. 28

Foto: US Marine Corps