Recht auf Neuberechnung der militärischen Renten auch bei einer Dienstzeit von weniger als 15 Jahren zum 31. Dezember 1995

(Di Avv. Francesco Fameli)
08/07/20

Sie werden sich erinnern, wie wir Sie schon seit einiger Zeit (es war 2018) über das Recht auf Neuberechnung der Rente für aus dem Dienst entlassene und unterworfene Militärangehörige (sowie für Angehörige der Polizeikräfte) informiert haben Was ihre sozialversicherungsrechtliche Behandlung betrifft, so sind sie dem sogenannten gemischten System und beitragspflichtig. In diesem Zusammenhang wird auf den Artikel verwiesen, den wir zu diesem Thema in derselben Publikation veröffentlicht haben (v.articolo). Es sei insbesondere daran erinnert, wie die Rechtsprechung das Vorrecht der Wiederliquidation auf der Grundlage von Art. 54 des Präsidialdekrets Nr. 1092/1073 mit dem Verweis auf die notwendige Anwendung des auf 44 % erhöhten Satzes auf das Gehalt „Quote A“ und vor allem darauf, dass dieses Recht nach dem Wortlaut der oben genannten Bestimmung ausschließlich denjenigen zuzurechnen sei, die Anspruch darauf hätten zum 31. Dezember 1995 eine Dienstzeit von mindestens 15 Jahren (und höchstens 20 Jahren).

Diese rechtswissenschaftliche Ausrichtung, über die wir Ihnen daher von Anfang an berichtet haben, hat sich im Laufe der Zeit gefestigt, bis sie ihre endgültige Weihe in den positiven Verlautbarungen aller drei zentralen Gerichtssektionen des Rechnungshofs fand, beginnend mit dem Urteil vom 8. November 2018, Nr. 422, was in einem weiteren Beitrag gewürdigt wurde (v.articolo).

Nun ja, die jüngsten Urteile zu diesem Thema gehen noch weiter, bis zur Anerkennung des vorgenannten Anspruchs auf Neuberechnung der Rentenregelung auch denjenigen, die zum vorgenannten Stichtag, dem 31. Dezember 1995, weniger als 15 Dienstjahre angesammelt haben.

Versuchen wir, die Urteile zu identifizieren, die als erste die neue Auslegungsrichtung angewendet haben, und die rechtlichen Gründe, die sie rechtfertigen, darzulegen, um dann zu klären, welche Voraussetzungen für die Neuberechnung gelten und wie man sie erhält.

1. Die ersten Urteile zugunsten der Ausweitung des Neuberechnungsrechts

Bevor ich überhaupt untersucht habe Verhältnis der neuen Urteile, die den Weg für die Ausweitung der Anerkennung des Anspruchs auf Neuberechnung auf der Grundlage von Art. 54 des Präsidialdekrets Nr. 1092/1973 ist es auch für diejenigen, die mit weniger als 15 Dienstjahren entlassen wurden, ratsam, die wichtigsten rechtswissenschaftlichen Hinweise in diesem Zusammenhang rechtzeitig anzugeben. In der Tat muss mittlerweile eine ebenso neue wie positive Tatsache anerkannt werden: Noch nie wie bei dieser Gelegenheit ging die Bekräftigung der neuen hermeneutischen Leitlinien auf rechtswissenschaftlicher Ebene mit einer aktiven und zunehmend informierten Beteiligung einher der direkt Betroffenen, bezeugt durch das spontane Auftauchen vielfältiger Diskussionsmöglichkeiten, auch auf Social. Kurz gesagt, ein Grund mehr, auf spezifische Weise die Referenzen anzugeben, aus denen die entsprechenden Informationen direkt entnommen werden können.

Allerdings hat der Rechnungshof, Sektion Jur. Kalabrien, nein. 46/2018 und Nr. 107/2018; zur Bestätigung der Adresse, noch in erster Instanz, Rechnungshof, Sektion Jur. Lombardei, nein. 168/2019; Rechnungshof, Sektion Jur. Ligurien, n. 135/2019, sowie die Sätze Nr. 41, 42 und 45 von 2020 des Rechnungshofs, Abschnitt Jur. Sizilien und noch einmal der Satz n. 40/2020 des Rechnungshofs, Abschnitt Jur. Toskana.

Was die zentralen Berufungsabteilungen betrifft, so ist die Abteilung Rechnungshof zuständig II, nein. 25/2019 und 310/2019. Bisher liegen keine Entscheidungen der anderen zentralen Berufungsinstanzen vor, die wir mit großem Interesse erwarten.

2. Die rechtlichen Gründe, die die neue Rechtsausrichtung stützen

Grundlage der neuen Auslegungsrichtung, die die Rechtsprechung in den letzten Monaten angenommen hat, sind die Urteile, die seit knapp zwei Jahren nun endgültig anerkannt haben, dass sie für das Militär gelten müssen – es wird wiederholt, im Fall eines gemischten Systems und der mit dem Gehaltssystem berechnete Teil der Rente – der Satz von 44 %, festgelegt durch Art. 54 des Präsidialdekrets Nr. 1092/1973 und nicht statt der in Art. 35/44 vorgesehenen XNUMX %. XNUMX desselben Dekrets und für Zivilpersonal bestimmt.

Wenn daher die Grundlage für die Berechnung des Gehaltsanteils der Renten, die dem gemischten System unterliegen, der auf 44 % erhöhte Satz sein muss – und nicht der zuvor fälschlicherweise angewandte Satz, der wie erwähnt 35 % beträgt –, da in Ermangelung von eine konkrete Rechtsvorschrift zu diesem Punkt, Der für jedes Dienstjahr vor dem 31.12.1995 anzuwendende Satz ergibt sich aus der Division des bei Erreichen des fünfzehnten Dienstjahres vorgesehenen Satzes durch fünfzehn, es folgt dem Die jährliche Rendite für die Jahre vor dem 31.12.1995 beträgt nicht mehr 2,33 %, sondern 2,93 %, da die alte Rendite von 35 %, aber genau die von 44 %, durch fünfzehn geteilt werden muss, auf die in der oben genannten Art Bezug genommen wird. 54 des Präsidialdekrets Nr. 1092/1973.

Vor der oben genannten Adresse, im klaren Gegensatz zum gleichen Wortlaut der Kunst. 54, wurde auf Militärangehörige, die mit weniger als 15 Dienstjahren zum wiederholt genannten Stichtag 31.12.1995 entlassen wurden, der gleiche Bruchteilssatz von 2,33 % für jedes Dienstjahr an der Gehaltsquote angewendet, der auch auf Zivilpersonal angewendet wurde erwähnt, ergibt sich aus der Division durch fünfzehn des in der Kunst vorgesehenen Satzes von 35 %. 44 des Präsidialdekrets Nr. 1092/1973 speziell für Zivilpersonal.

Bitte beachten Sie hierzu den Abschnitt Rechnungshof Jur. Toskana, nein. 40/2020, wobei die Ausführungen des Rechnungshofs, Abschnitt, wörtlich übernommen werden Das Zentrale Berufungsamt, Nr. 310/2019, dass die neue Auslegungslösung, die genau den Bruchteilssatz von 2,93 % auf Militärpersonal auf Jahresbasis anwendet, mit dem aktuellen Rechtsrahmen im Einklang steht: „Anders ausgedrückt hätte die vom Gesetzgeber vorgenommene Unterscheidung zwischen den beiden Kategorien [von Militär- und Zivilpersonal] mit der Anerkennung des 44 %-Vorteils auch bei einem einzigen zusätzlichen Diensttag über den 15. hinaus für Militärpersonal keine Existenzberechtigung gehabt, ein Vorteil, der, wie bereits erwähnt, in Art. 44, Absatz 1 [für Zivilpersonal]".

3. Die Voraussetzungen für die Neuberechnung und wie man sie erreicht

Vor diesem Hintergrund und ausschließlich zur Vermeidung der am häufigsten gestellten Fragen zu diesem Thema wird im Hinblick auf die Voraussetzungen für die Neuberechnung erneut darauf hingewiesen, dass Militärangehörige (und Angehörige der Polizei), die zum 31.12.1995. 15 weniger als 5007 Dienstjahre und unterliegen dem gemischten System. Alle nützlichen Hinweise hierzu finden Interessenten in der Regelung zur Auflösung ihrer Rente, dem sogenannten INPS-Formular SM XNUMX.

Bekanntlich weigert sich das INPS derzeit (umso mehr im Hinblick auf diese noch neuere Rechtsausrichtung), die Liquidation spontan oder auf bloßen außergerichtlichen Antrag der berechtigten Partei vorzusehen. Es ist daher erforderlich, eine formelle Mitteilung an das INPS zu richten und entweder die negative Antwort des INPS oder auf jeden Fall den sinnlosen Ablauf von mindestens 120 Tagen nach Erhalt der oben genannten formellen Mitteilung abzuwarten, um dann beim Regionalgericht Berufung einzulegen Zuständigkeitsabteilung des Rechnungshofs mit örtlicher Zuständigkeit, bislang einziges Instrument, das zu diesem Zweck genutzt werden kann.

Schlussfolgerungen

Der oben skizzierte rechtswissenschaftliche Rahmen erscheint klar: Der Bruchteilssatz von 15 % für jedes Dienstjahr vor dem 2,93 ist an Militärangehörige zu zahlen, die dem gemischten System unterliegen und zum Zeitpunkt der Beurlaubung weniger als 31.12.1995 Dienstjahre zurückgelegt haben.

In jedem Fall müssen wir die weiteren erforderlichen Bestätigungen der ersten und dritten zentralen Berufungssektion abwarten, bevor wir diese Annahme als endgültig betrachten können. Wenn dies wahr ist, dann ist es auch wahr, dass die direkte (logische, noch vor juristische) Ableitung der soeben erwähnten Urteile aus denen, die in den letzten zwei Jahren letztendlich – wie man glaubt, in einer nun konsolidierten Weise – das Notwendige anerkannt hat Anwendung auf Militärpersonal im gemischten Regime der Technik. 54 des Präsidialdekrets Nr. 1092/1973 lässt uns optimistisch auf die weitere Entwicklung der Rechtsprechung zu diesem Thema blicken.

Foto: US Air Force