Tod der betreuten Person und Widerruf der Übertragung gemäß Gesetz 104 1992: eine automatische Folge?

(Di Avv. Francesco Fameli)
23/06/20

Bereits in einem anderen in dieser Veröffentlichung veröffentlichten Artikel haben wir uns mit der Frage der Übertragung gemäß Gesetz Nr. 104 von 1992 (v.articolo). Da es sich bekanntlich um Transferhypothesen handelt, die ihre berechtigte Grundlage in der Notwendigkeit des antragstellenden Arbeitnehmers bilden, einer Person mit Behinderung oder schwerem Handicap gemäß Art. 33, Absatz 3 des oben genannten Regulierungstextes ist klar ersichtlich die Frage, ob diese Übertragung im Todesfall der betreuten Person automatisch rückgängig gemacht wird.

Um diese Frage zu beantworten, die sicherlich von praktischer Relevanz ist und alle Militärs und Angehörigen der Polizei betrifft, die in der Vergangenheit akzeptiert wurden, um eine Übertragung der oben genannten Annahmen zu beantragen, muss das definiert werden Rechtsrahmen und prüfen dann die rechtlichen Richtlinien, die im Hinblick auf die Auslegung und Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gereift sind.

1. Der regulatorische Rahmen: Die Änderungen, die in Bezug auf den Punkt Nr. 183/2010 zum Gesetz n. 104/1992

In Bezug auf die für die Angelegenheit geltenden Regeln ist es offensichtlich notwendig, sich auf Kunst zu beziehen. 33 des Gesetzes vom 5. Februar 1992, n. 104. Insbesondere ist jedoch auf Absatz 7-bis zu achten, der in der Novelle zu der vorgenannten Bestimmung durch Art. 24 hinzugefügt wurde. 1, Absatz 4, lett. c) des Gesetzes vom 2010. November 183, n. XNUMX. In Anbetracht der gerade erwähnten Regel ist tatsächlich vorgesehen, dass "Unbeschadet der Überprüfung der Bedingungen für die Feststellung der Disziplinarhaftung, Der in Absatz 3 genannte Arbeitnehmer erlischt von den in diesem Artikel genannten Rechten, wenn der Arbeitgeber oder das INPS das Fehlen oder Fehlen der Bedingungen feststellt, die für die rechtmäßige Nutzung derselben Rechte erforderlich sind. Die Umsetzung der in diesem Absatz genannten Bestimmungen darf nicht zu neuen oder höheren Gebühren für öffentliche Finanzen führen. ".

Nur die oben erwähnte Reform der Kunst. 33 des Gesetzes n. 104/1992 per Gesetz n. 183/2010 stellt für die Rechtsprechung den Wendepunkt in Bezug auf den Widerruf dar, um das Fehlen der Voraussetzungen für den motivierten Transfer zu Wohlfahrtszwecken zu überwachen.

Lassen Sie uns sehen, in welchen Begriffen und aus welchen Gründen die wichtigsten Aussagen zu diesem Thema nachverfolgt werden.

2. Die Rechtsprechung zum Widerruf der Übertragung gemäß Gesetz n. 104/1992

Auf dem prätorianischen Sitz hat sich die von ihm behauptete Ausrichtung herauskristallisiert - gerade aufgrund von Absatz 7-bis, der durch das oben genannte Gesetz Nr. 183/2010 - welche der Widerruf der zuvor zu Wohlfahrtszwecken gewährten Übertragung gemäß Art. 33 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 104/1992 sollte automatisch zum Tod der Person mit schwerer Behinderung oder Behinderung führen, für deren Pflege die Maßnahme angeordnet worden war.

Die vom Staatsrat zu diesem Thema entwickelte Ausrichtung ist eindeutig und inzwischen konsolidiert. So ist in Cons. Staat, nr. 4671 und 5125/2017 wurde diesbezüglich argumentiert, dass „Der Tod der behinderten Person bleibt intern in der Funktion der Transferbestimmung gemäß Art. 33, Absatz 5, des Gesetzes Nr. 104 von 1992, hoffnungslos seines konstitutiven Seinsgrundes beraubt, und verlangt daher von der Verwaltung, die zuvor veräußerte Bewegung zu widerrufen ".

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die jüngsten Entscheidungen dies deutlich gemacht haben Dieser Automatismus darf ausschließlich für Übertragungen gelten, die gemäß Gesetz Nr. 104/1992 nach Inkrafttreten der vorgenannten Reform. Absatz 7-bis der Kunst. 33 des Gesetzes n. 104/1992, wie oben interpretiert, kann es, da es überhaupt nicht rückwirkend ist, nur auf Übertragungen angewendet werden, die auf Antrag der interessierten Parteien nach der oben genannten Frist arrangiert wurden und genau am 24. November 2010 zu identifizieren sind; dies entspricht offensichtlich der Kunst. 11 der Preleggi, nach denen "Das Gesetz sieht nur die Zukunft vor".

So wird es in TAR Campania - Napoli, Sec. VII, 4. April 2018, Nr. 2191 das "Der Fall muss in Bezug auf die zum Zeitpunkt der Überstellung des Antragstellers geltenden Vorschriften korrekt (...) umrahmt sein."Und dass "Deshalb (...), Wenn die Notwendigkeit, Behinderten zu helfen, aufhört, kann der Widerruf der Übertragung automatisch nur für Übertragungen arrangiert werden, die gemäß Art. 33 ln 104/1992, nach Inkrafttreten von ln 183/2010" (im gleichen Sinne TAR Campania - Neapel, Abschnitt VII, Nr. 5036/2017).

In Bezug auf Überweisungen vor dem 24. November 2010 kann der Tod der betreuten Person daher nicht zu Recht zum Widerruf der zuvor angeordneten Bestimmung und zur Rückkehr des Antragstellers nach Hause oder in jedem Fall zu seiner Überstellung in ein anderes Büro führen.

In diesem Zusammenhang muss - unbeschadet des Fehlens einer Automatisierung - von Fall zu Fall geprüft werden, wobei insbesondere die Regeln subgesetzgeberischer und regulatorischer Quellen geprüft werden, die auf der Grundlage der Verwaltung gelten, zu der der öffentliche Angestellte gehört..

So muss beispielsweise auf das Justizministerium Bezug genommen werden Ratione temporis bezüglich Rundschreiben Nr. 3582/6032 vom 16. Mai 2003, wonach in den oben genannten Fällen die Fakultät der öffentlichen Verwaltung ausschließlich eingerichtet wurde, um sich das Recht zu vorbehalten, die (daher bloße) Möglichkeit des Widerrufs der Übertragung aufgrund eines Ermessensgewichts zwischen den Positionen zu prüfen ( Familie und / oder Personal) des zuvor übertragenen Arbeitnehmer- und Dienstleistungsbedarfs. Darüber hinaus wurde in derselben Ministerorganisation in aufeinanderfolgenden Rundschreiben festgestellt, dass die zu Wohlfahrtszwecken gewährte Übertragung am Ende des Zeitraums von mindestens fünf Jahren nach Feststellung der Wirksamkeit des Unterstützungsverhältnisses für das Ganze einen endgültigen Charakter erhält Zeitraum mit konsequenter Einbeziehung des Arbeitnehmers in das strukturelle Organigramm in voller Übereinstimmung mit den organisatorischen Erfordernissen innerhalb der Zielverwaltung (zu diesem Thema siehe TAR Apulien - Bari, Bari, Abschnitt III, 7. Juli 2016, Nr. 1197; im gleichen Sinne TAR Apulien - Lecce, 22. Juni 2017, Nr. 1032).

Für die anderen Verwaltungen wird es darum gehen, dieselben Kriterien anzuwenden, wobei in jedem Fall die mehrfach genannte Anwendung des oben genannten Rechtsgrundsatzes zu berücksichtigen ist und daher die zum Zeitpunkt der Annahme des Überweisungsantrags geltenden Rechtsvorschriften zu verbessern sind.

Schlussfolgerungen

Die zusammenfassende Übersicht über die geltenden Vorschriften und die wichtigsten Rechtsprechungen zu den Auswirkungen des Todes des Kunden im Falle einer Übertragung gemäß Gesetz Nr. 104/1992 hat es uns daher ermöglicht, bestimmte Schlussfolgerungen zu ziehen, die ausreichen, um den betroffenen Themen eine erste wesentliche Orientierung zu geben, und hervorgehoben, wie in den oben genannten Fällen eine automatische Rückübertragung nur in Bezug auf Übertragungen erfolgt, die vor Inkrafttreten von Absatz 7-bis gewährt wurden zur Kunst hinzugefügt. 33 des Gesetzes n. 104/1992 per Gesetz Nr. 183/2010 und daher vor dem 24. November 2010.

In allen anderen Fällen, in denen jedoch jegliche Automatisierung ausgeschlossen ist, muss auf die Bestimmungen der Untergesetzgebung und der Vorschriften (einschließlich Rundschreiben) verwiesen werden, die für die einzelne Verwaltung gelten, zu der die interessierte Partei gehört.

Foto: US-Luftwaffe