NOE Catania: Beschlagnahme von Maxi-Steinbrüchen, die schädliche giftige Abfälle enthalten. Kriminelle Vereinigung und illegale Verkehrsabfälle

(Di Arma dei Carabinieri)
14/06/19

Im Auftrag der Bezirksstaatsanwaltschaft der Republik Catania führten die Carabinieri der NOE von Catania nach gezielten Untersuchungen im Bereich der Entsorgung von Sondermüll einen vorbeugenden Beschlagnahmungsbeschluss durch, der von der GIP am Gericht von Catania erlassen wurde ein stillgelegter Steinbruch in Piano Guastella di Vittoria, der als illegale Deponie für giftige Pulverabfälle dient.

Den ersten Untersuchungen zufolge handelt es sich um einen riesigen Steinbruch, der eine Fläche von etwa 8.000 Quadratmetern hat. Bisher wurden nicht weniger als 30.000 Tonnen Sondermüll unterschiedlicher Art deponiert.

Derzeit gibt es Anhaltspunkte dafür, dass es sich um Abfälle handelt, die nicht nur ein hohes Maß an Gefährlichkeit aufweisen, sondern auch potenziell gesundheitsschädlich und/oder toxisch sein können.

Vor Ort forderten die NOE-Carabinieri, die einen Sattelschlepper blockierten, der eine große Menge Abfall verschütten wollte, das Eingreifen des ARPA-Personals (Regional Environmental Protection Agency) von Ragusa, das Proben der gefundenen Materialien nahm und für die Durchführung verantwortlich war die anschließenden Analysen zur Feststellung der Herkunft und Eigenschaften der illegal in die Grube des ehemaligen Steinbruchs geschütteten Abfälle.

Die Untersuchungen ergaben, dass die Eigentümer für das betreffende Gebiet des Steinbruchs im Jahr 2016 von der regionalen Umweltbehörde der Region Sizilien die Genehmigung zur Durchführung eines sogenannten umweltmorphologischen Sanierungsplans erhalten hatten, mit dem Nach Vorlage eines konkreten Projekts ist man berechtigt, einen Steinbruch mit Materialien (in der Regel Erde und Steine ​​aus anderen Ausgrabungen) zu „füllen“, die ungefährlich und mit den Eigenschaften des Geländes vereinbar sind, um das Gebiet wieder in Ordnung zu bringen der ursprüngliche Plan, ohne Folgen für die Umwelt und den zugrunde liegenden Grundwasserspiegel.

Im vorliegenden Fall hingegen hätten die Eigentümer nach den Erkenntnissen der Ermittlungen nach Erhalt der Genehmigung die (mindestens zwei Jahre andauernde) Verbringung einer enormen Menge an Abfällen aus … zugelassen Eine weitere Aktivität der Abfallverwertung und -behandlung in der Provinz Ragusa, bei der es sich um Materialien mit physikalisch-chemischen Eigenschaften handelt, die als gefährlicher Sondermüll gelten und absolut weder zugelassen noch mit den genehmigten morphologisch-ökologischen Verwertungsaktivitäten vereinbar sind.

Den Eigentümern und Rechtsmanagern der beteiligten Unternehmen wurde ein Bürgschaftsbescheid des Bezirksstaatsanwalts der Republik Catania mitgeteilt, mit dem ihnen die Hypothese einer kriminellen Verschwörung (Art. 416 des Strafgesetzbuchs) und der Illegalität des organisierten Menschenhandels vorgeworfen wurde von Abfällen (Art. 452 quaterdecies Strafgesetzbuch).

Der Wert der beschlagnahmten Immobilie übersteigt eine Million Euro.