Italien glaubt weiterhin an ausländische und nationale Gerechtigkeit

24/05/14

AgustaWestland gibt bekannt, dass das Mailänder Gericht gestern die vom indischen Verteidigungsministerium eingereichte Beschwerde teilweise angenommen und damit den Beschluss des Richters vom 17. März letzten Jahres zum Antrag auf Notfallschutz von AgustaWestland aufgehoben hat.

Die Bestimmung betraf die Geltendmachung von Bürgschaften, die zur Sicherung des Vertrags über die Lieferung von 12 AW 101 VVIP / VIP-Hubschraubern mit einem Höchstbetrag von insgesamt 228 Mio. gegenüber 278 Mio. bestehenden Bürgschaften ausgestellt wurden.

AgustaWestland wird im Rahmen des bereits eingeleiteten Schiedsverfahrens seine Gründe darlegen, auch um die vorgenannten Beträge zurückzufordern.

Quelle: AgustaWestland