Das Mailänder Gericht bestätigt die Sperrung der Zahlung von 278 Mio. an Indien für Finmeccanica

17/03/14

Das Mailänder Gericht bestätigte heute die am 8. Januar letzten Jahres erlassene Bestimmung, die vorsorglich die Zahlung der im Zusammenhang mit dem Vertrag gewährten Garantien für einen Gesamtbetrag von über 278 Millionen Euro untersagte.

Mit dieser Bestimmung akzeptierte der Gerichtshof die Anträge der Unternehmen der Finmeccanica-Gruppe und erkannte den offensichtlich missbräuchlichen Charakter der Durchsetzung von Garantien durch das indische Verteidigungsministerium an, da die Beschwerden im Zusammenhang mit angeblichen und nicht näher bezeichneten Vertragsverletzungen allgemeiner Natur sind.

Begrenzt auf die Beträge von etwa 28 Millionen Euro für die Garantiegarantie, die bereits von der State Bank of India und der Deutschen Bank AG gezahlt wurden, und etwa 350 Euro für die Ertragseinlage, erklärte das Mailänder Gericht seine Unzuständigkeit und tat dies nicht Entscheidung in dieser Angelegenheit.

Die indische Aufforderung, die Garantien einzuziehen, war nach der Stornierung des Auftrags von 560 Mio. für 12-Hubschrauber AW101 eingegangen, da die Untersuchung wegen mutmaßlicher internationaler Korruption ausgebrochen war. 

Quelle: Finmeccanica

(Foto: Agusta Westland)